Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründung der IKV fand zu einem Zeitpunkt neuer starker Strömungen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege und der Strafrechtswissenschaft statt. In diese Zeit fallen sowohl die neuen Ansätze der kriminalanthropologischen Schule als auch die Anfänge der kriminalsoziologischen Forschung.  
Die Gründung der IKV fand zu einem Zeitpunkt neuer starker Strömungen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege und der Strafrechtswissenschaft statt. In diese Zeit fallen sowohl die neuen Ansätze der kriminalanthropologischen Schule als auch die Anfänge der kriminalsoziologischen Forschung.  
Die IKV wollte sich aber nicht auf bestimmte Grundsätze festlegen und vor allem dem Schulenstreit neutral gegenüberstehen. Ihr Anliegen war es, dass sich grundsätzlich alle diejenige, denen es um die wissenschaftliche Erforschung der Kriminalität und der Mittel zu ihrer Bekämpfung geht, egal welcher wissenschaftlichen Überzeugung sie sind, in der Vereinigung zu gemeinsamer Arbeit zusammenfinden können.  
Die IKV wollte sich aber nicht auf bestimmte Grundsätze festlegen und vor allem dem Schulenstreit neutral gegenüberstehen. Ihr Anliegen war es, dass sich grundsätzlich alle diejenige, denen es um die wissenschaftliche Erforschung der Kriminalität und der Mittel zu ihrer Bekämpfung geht, egal welcher wissenschaftlichen Überzeugung sie sind, in der Vereinigung zu gemeinsamer Arbeit zusammenfinden können.  
Zu Beginn der IKV war jedoch in der Satzung Gegenteiliges festgeschrieben. Durch sie wurden die Mitglieder verpflichtet, sich mit ihrem Eintritt in die Vereinigung auf bestimmte kriminalpolitischen Grundanschauungen festzulegen. So zum Beispiel das der Zweck der Strafe nicht vorrangig die Vergeltung der Tat ist. Vielmehr sei die Aufgabe der Strafe die Bekämpfung des Verbrechens als soziale Erscheinung. Auch sollte die Strafe zwar als wirksames Mittel zur Bekämpfung des Verbrechens gesehen werden, aber nicht als das Einzige. Vielmehr müssen man sie im Zusammenhang mit anderen Mitteln zur Bekämpfung des Verbrechens, v.a. denen zur Verhütung, sehen. Somit schloss die IKV zwar keine Andersdenkenden aus, stellte sich aber deutlich auf den Standpunkt der modernen Schule.  
Zu Beginn der IKV war jedoch in der Satzung Gegenteiliges festgeschrieben. Durch sie wurden die Mitglieder verpflichtet, sich mit ihrem Eintritt in die Vereinigung auf bestimmte kriminalpolitischen Grundanschauungen festzulegen. So zum Beispiel das der Zweck der Strafe nicht vorrangig die Vergeltung der Tat ist. Vielmehr sei die Aufgabe der Strafe die Bekämpfung des Verbrechens als soziale Erscheinung. Auch sollte die Strafe zwar als wirksames Mittel zur Bekämpfung des Verbrechens gesehen werden, aber nicht als das Einzige. Vielmehr müssen man sie im Zusammenhang mit anderen Mitteln zur Bekämpfung des Verbrechens, v.a. denen zur Verhütung, sehen. Somit schloss die IKV zwar keine Andersdenkenden aus, stellte sich aber deutlich auf den Standpunkt der modernen Schule.  


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