Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ende der 1970er Jahre gehörten dem öffentlichen Dienst in Hamburg rund 100.000 als [[Amtsdelikte|Amtsträger]] zu bezeichnende Bedienstete an, darunter fast 10.000 Polizeibeamte. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen diesen Personenkreis war die Fachdirektion 6 (FD 6) der [[Polizei]] Hamburg zuständig. Eine mit Fragen der Effektivitätssteigerung in der Verbrechensbekämpfung befasste Arbeitsgruppe der Innenbehörde empfahl die Herauslösung der Ermittlungszuständigkeit bei [[Amtsdelikte|Amtsdelikten]] aus der FD 6 und ihre direkte Unterstellung unter den [[Polizeipräsident|Polizeipräsidenten]]. Das führte am 01.05.1982 zur Einrichtung der Dienststelle "Präsidialstab 3" (Ps 3) mit Zuständigkeit für Amts- und Polizeidelikte. Untergebracht wurde Ps 3, dessen Personal sich aus lebens- und berufserfahrenen Beamten der Kriminalpolizei rekrutierte, allerdings außerhalb des Polizeipräsidiums und getrennt von anderen Polizeidienststellen. 1991 wurde Ps 3 anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidenten direkt dem Direktionsrecht des [[Staatsrat|Staatsrates]] der Innenbehörde unterstellt, ohne jedoch die Anbindung an die Polizei zu verlieren.  
Ende der 1970er Jahre gehörten dem öffentlichen Dienst in Hamburg rund 100.000 als [[Amtsdelikte|Amtsträger]] zu bezeichnende Bedienstete an, darunter fast 10.000 Polizeibeamte. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen diesen Personenkreis war die Fachdirektion 6 (FD 6) der [[Polizei]] Hamburg zuständig. Eine mit Fragen der Effektivitätssteigerung in der Verbrechensbekämpfung befasste Arbeitsgruppe der Innenbehörde empfahl die Herauslösung der Ermittlungszuständigkeit bei [[Amtsdelikte|Amtsdelikten]] aus der FD 6 und ihre direkte Unterstellung unter den [[Polizeipräsident|Polizeipräsidenten]]. Das führte am 01.05.1982 zur Einrichtung der Dienststelle "Präsidialstab 3" (Ps 3) mit Zuständigkeit für Amts- und Polizeidelikte. Untergebracht wurde Ps 3, dessen Personal sich aus lebens- und berufserfahrenen Beamten der Kriminalpolizei rekrutierte, allerdings außerhalb des Polizeipräsidiums und getrennt von anderen Polizeidienststellen. 1991 wurde Ps 3 anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidenten direkt dem Direktionsrecht des [[Staatsrat|Staatsrates]] der Innenbehörde unterstellt, ohne jedoch die Anbindung an die Polizei zu verlieren.  


1994 führte der sogenannte [[Hamburger Polizeiskandal]], in dem unter anderem schwerste [[Strafrecht|strafrechtliche]] Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen [[Senator|Senators]] der BfI sowie zur Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ in der Justizbehörde. Diese stellte, im Rahmen einer bis in das Jahr 1990 rückwirkenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten, Defizite bei der Ermittlungstätigkeit sowohl der [[Staatsanwaltschaft]] als auch des Ps 3 fest.
1994 führte der sogenannte [[Hamburger Polizeiskandal]], in dem schwere [[Strafrecht|strafrechtliche]] Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen Innensenators. Eine in der Justizbehörde eingerichtete „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ stellte in einer bis in das Jahr 1990 zurückblickenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten Ermittlungsmängel bei [[Staatsanwaltschaft]] und Ps 3 fest. Als Konsequenz aus den Restrukturierungen, die in Anlehnung an internationale Erfahrungen mit "internal affairs" Einheiten durchgeführt wurden, entstand am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE).


Orientiert an internationalen Standards entsprechender "internal affairs" Einheiten wurden daraufhin konzeptionelle Änderungen entwickelt, mit deren Umsetzung am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) entstand. In vier Ermittlungsgruppen arbeiteten jetzt 21 Mitarbeiter. Durch die unmittelbare Anbindung an den [[Staatsrat]] der BfI wurde dabei die Abgrenzung zum Amtsleiter der Polizei erreicht.
In vier Ermittlungsgruppen arbeiteten jetzt 21 Mitarbeiter. Durch die unmittelbare Anbindung an den [[Staatsrat]] der BfI wurde dabei die Abgrenzung zum Amtsleiter der Polizei erreicht. Bereits 1996 wurde das DIE erneut organisatorisch umstrukturiert. Mit hiernach über 40 Mitarbeitern wurde neben den personell verstärkten Ermittlungsgruppen auch eine eigene operative Einheit für die [[verdeckte Ermittlung]] eingerichtet.   
 
Bereits 1996 wurde das DIE erneut organisatorisch umstrukturiert. Mit hiernach über 40 Mitarbeitern wurde neben den personell verstärkten Ermittlungsgruppen auch eine eigene operative Einheit für die [[verdeckte Ermittlung]] eingerichtet.   


1997 wurde auf Beschluss der [[Antikorruptionskonferenz]] (AKK) beim DIE die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung als zentraler Ansprechpartner für Fragen der [[Prävention]] und der [[Repression]] zur Bekämpfung der [[Korruption]] eingerichtet.  
1997 wurde auf Beschluss der [[Antikorruptionskonferenz]] (AKK) beim DIE die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung als zentraler Ansprechpartner für Fragen der [[Prävention]] und der [[Repression]] zur Bekämpfung der [[Korruption]] eingerichtet.  


Im Jahre 2002 wurde durch den[[ Hamburger Senat]] eine Konzeption zur Korruptionsbekämpfung beschlossen. Als Auswirkung für das DIE wurde unter anderem die Personalstärke auf über 50 Mitarbeiter angehoben und eine Erweiterung der Zuständigkeiten vorgenommen. Neben der Einrichtung eines Bürgertelefons und Verbreiterung des öffentlichen Informationsangebotes wurden insbesondere Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention ausgeweitet.
Im Jahre 2002 wurde durch den [[Hamburger Senat]] eine Konzeption zur Korruptionsbekämpfung beschlossen. Als Auswirkung für das DIE wurde unter anderem die Personalstärke auf über 50 Mitarbeiter angehoben und eine Erweiterung der Zuständigkeiten vorgenommen. Neben der Einrichtung eines Bürgertelefons und Verbreiterung des öffentlichen Informationsangebotes wurden insbesondere Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention ausgeweitet.


==Zuständigkeit==
==Zuständigkeit==
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