Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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1991 wurde Ps 3, anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidentens, direkt dem Direktionsrecht des [[Staatsrat|Staatsrates]] der BfI unterstellt, ohne jedoch die Anbindung der Dienststelle an die [[Polizei]] aufzugeben.  
1991 wurde Ps 3, anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidentens, direkt dem Direktionsrecht des [[Staatsrat|Staatsrates]] der BfI unterstellt, ohne jedoch die Anbindung der Dienststelle an die [[Polizei]] aufzugeben.  


1994 führte der sogenannte [[Hamburger Polizeiskandal]], in dem unter anderem schwerste [[Strafrecht|strafrechtliche]] Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen [[Senator|Senators]] der BfI sowie zur Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ in der Justizbehörde. Diese stellte, im Rahmen einer bis in das Jahr 1990 rückwirkenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten, Defizite der Ermittlungstätigkeit sowohl der [[Staatsanwaltschaft]] als auch des Ps 3 fest.
1994 führte der sogenannte [[Hamburger Polizeiskandal]], in dem unter anderem schwerste [[Strafrecht|strafrechtliche]] Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen [[Senator|Senators]] der BfI sowie zur Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ in der Justizbehörde. Diese stellte, im Rahmen einer bis in das Jahr 1990 rückwirkenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten, Defizite bei der Ermittlungstätigkeit sowohl der [[Staatsanwaltschaft]] als auch des Ps 3 fest.


Orientiert an internationalen Standards entsprechender "internal affairs" Einheiten wurden daraufhin konzeptionelle Änderungen entwickelt, in deren Umsetzung am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) eingerichtet. In vier Ermittlungsgruppen arbeiteten 21 Mitarbeiter. Durch die direkte Anbindung an den [[Staatsrat]] der BfI wurde die Abgrenzung zum Amtsleiter der Polizei erreicht.  
Orientiert an internationalen Standards entsprechender "internal affairs" Einheiten wurden daraufhin konzeptionelle Änderungen entwickelt, mit deren Umsetzung am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) entstand. In vier Ermittlungsgruppen arbeiteten jetzt 21 Mitarbeiter. Durch die unmittelbare Anbindung an den [[Staatsrat]] der BfI wurde dabei die Abgrenzung zum Amtsleiter der Polizei erreicht.


Bereits 1996 wurde das DIE erneut organisatorisch umstrukturiert. Mit jetzt über 40 Mitarbeitern wurde neben den personell verstärkten Ermittlungsgruppen auch eine eigene operative Einheit für die [[verdeckte Ermittlung]] eingerichtet.   
Bereits 1996 wurde das DIE erneut organisatorisch umstrukturiert. Mit hiernach über 40 Mitarbeitern wurde neben den personell verstärkten Ermittlungsgruppen auch eine eigene operative Einheit für die [[verdeckte Ermittlung]] eingerichtet.   


1997 wurde auf Beschluss der [[Antikorruptionskonferenz]] (AKK) beim DIE die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung als zentraler Ansprechpartner für Fragen der [[Prävention]] und der [[Repression]] zur Bekämpfung der [[Korruption]] eingerichtet.  
1997 wurde auf Beschluss der [[Antikorruptionskonferenz]] (AKK) beim DIE die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung als zentraler Ansprechpartner für Fragen der [[Prävention]] und der [[Repression]] zur Bekämpfung der [[Korruption]] eingerichtet.  
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