Haft: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Haft wird ein von staatlichen Behörden | Als Haft wird ein von staatlichen Behörden vorgenommener Freiheitsentzug bezeichnet. Die Haft kann legal oder illegal sein. Im deutschen Recht sind die Voraussetzungen für eine legale Haft im Grundgesetz (Artikel 104 Absatz 2) und verschiedenen weiteren Gesetzen, vor allem der Strafprozessordnung (StPO), geregelt. Danach bedarf die legale Haft grundsätzlich einer richterlichen Anordnung (= Haftbefehl). Die mit dem Akt der Verhaftung beginnende Haft ist nach Rechtsnatur und Voraussetzungen von der Festnahme und von dem Polizeigewahrsam abzugrenzen. | ||
Version vom 9. Oktober 2007, 00:16 Uhr
Als Haft wird ein von staatlichen Behörden vorgenommener Freiheitsentzug bezeichnet. Die Haft kann legal oder illegal sein. Im deutschen Recht sind die Voraussetzungen für eine legale Haft im Grundgesetz (Artikel 104 Absatz 2) und verschiedenen weiteren Gesetzen, vor allem der Strafprozessordnung (StPO), geregelt. Danach bedarf die legale Haft grundsätzlich einer richterlichen Anordnung (= Haftbefehl). Die mit dem Akt der Verhaftung beginnende Haft ist nach Rechtsnatur und Voraussetzungen von der Festnahme und von dem Polizeigewahrsam abzugrenzen.