Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[7]
Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[7]


Umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte.
Umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte (vgl. hierzu auch den Artikel: Radbruchsche Formel).


Die Differenz zwischen positivem Recht und gerechtem Recht ist in Deutschland durch die Problematik des Befehlsnotstands bei den Mauerschützenprozessen wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.
Die Differenz zwischen positivem Recht und gerechtem Recht ist in Deutschland durch die Problematik des Befehlsnotstands bei den Mauerschützenprozessen wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.
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* Günter Spendel: ''Gustav Radbruch. Lebensbild eines Juristen''. Monatsschrift für Deutsches Recht, Hamburg 1967
* Günter Spendel: ''Gustav Radbruch. Lebensbild eines Juristen''. Monatsschrift für Deutsches Recht, Hamburg 1967
* Arthur Kaufmann: ''Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat''. Piper, München 1987. ISBN 3-492-15247-3
* Arthur Kaufmann: ''Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat''. Piper, München 1987. ISBN 3-492-15247-3 <a href="javascript:Pick it!ISBN: 3-492-15247-3"><img style="border: 0px none ;" src="http://www.citavi.com/softlink?linkid=FindIt" alt="Pick It!" title='Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen'></a>
* Hans-Peter Schneider: ''Gustav Radbruch (1878-1949) : Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft und Politik'', in: Kritische Justiz (Hrsg.), ''Streitbare Juristen: Eine andere Tradition'', Baden-Baden 1988, S. 295 ff.
* Hans-Peter Schneider: ''Gustav Radbruch (1878-1949) : Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft und Politik'', in: Kritische Justiz (Hrsg.), ''Streitbare Juristen: Eine andere Tradition'', Baden-Baden 1988, S. 295 ff.
* Michael Stolleis (Hrsg.): ''Juristen: ein biographisches Lexikon''. Beck, München 1995, S. 510 f.
* Michael Stolleis (Hrsg.): ''Juristen: ein biographisches Lexikon''. Beck, München 1995, S. 510 f.
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