Glücksspiel

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Glücksspiele sind Spiele, deren Spielausgang wesentlich vom Zufall abhängig sind.

Rechtliche Klassifikation

In Deutschland wird Glücksspiel durch den 2006 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. In § 3 Begriffsbestimmungen wird Glücksspiel folgendermaßen definiert:

(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.[1]

Bekannte Glücksspiele

Weblinks

Einzelnachweise