Gezielte Tötung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gezielte Tötung''' ist die deutsche Übersetzung des Ausdrucks ''Targeted Killing''. Der Begriff bezeichnet nicht jede absichtliche Beendigung des Lebens (eines Tieres im Schlachthaus oder eines Menschen durch einen eifersüchtigen Partner o.ä.), sondern schränkt den Kreis der Tötenden auf staatliche Akteure und den der Getöteten auf (politische) Herausforderer und Gewalttäter ein. Fragen der Effektivität und Effizienz, aber auch der ethischen und juristischen Rechtfertigung (individuell: für Täter und Opfer; kollektiv: für die Konfliktparteien und ihre Erfolgschancen) sind umstritten.
Während im alltagssprachlichen Verständnis jede absichtliche Auslöschung von Leben (z.B. der Schuss des Jägers auf einen Löwen) als '''gezielte Tötung''' bezeichnet werden kann, versteht man unter dem Fachbegriff (targeted killing) die absichtliche Beendigung des Lebens von (meist politisch motivierten) Personen, die als gefährliche Feinde angesehen werden, durch staatliche oder parastaatliche Akteure im Rahmen größerer Bekämpfungs-Strategien (vor allem gegen den Terrorismus). Im Völkerrecht ist die Zulässigkeit gezielter Tötungen umstritten. In der Praxis liefert die schleichende Gewöhnung an die Aufstands- und Terror-Bekämpfung durch gezielte Tötungen ein Beispiel für die normative Kraft des Faktischen.  
 


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