Gesinnungsethik: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesinnungsethik beurteilt den Wert einer Handlung nach der Qualität der ihr zugrunde liegenden  sittlichen Grundhaltung. Gegensatz ist die Verantwortungsethik, die in erster Linie auf die mutmaßlichen Folgen der Handlung achtet. Ein Gesinnungsethiker würde zum Beispiel auch dann nicht lügen (sittliche Grundhaltung), wenn er damit Schaden von denjenigen abwenden könnte, für die er verantwortlich ist (Folgenorientierung), weil der innere Wert einer Handlung selbst und nicht deren Nützlichkeit im Vordergrund steht.


 
==Gesinnungsethik bei Max Weber==
In seinem Redemanuskript [[Politik als Beruf]] skizzierte [[Max Weber]] den Gegensatz von Gesinnungs- und Verantwortungsethik folgendermaßen: "Wir müssen uns klarmachen, dass alles ethisch orientierte Handeln unter zwei voneinander grundverschiedenen, unaustragbar gegensätzlichen Maximen stehen kann: es kann »gesinnungsethisch« oder »verantwortungsethisch« orientiert sein. Nicht dass Gesinnungsethik mit Verantwortungslosigkeit und Verantwortungsethik mit Gesinnungslosigkeit identisch wäre. Davon ist natürlich keine Rede. Aber es ist ein abgrundtiefer Gegensatz, ob man unter der gesinnungsethischen Maxime handelt – religiös geredet: »Der Christ tut recht und stellt den Erfolg Gott anheim« –, oder unter der verantwortungsethischen: dass man für die (voraussehbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat. Sie mögen einem überzeugten gesinnungsethischen Syndikalisten noch so überzeugend darlegen: dass die Folgen seines Tuns die Steigerung der Chancen der Reaktion, gesteigerte Bedrückung seiner Klasse, Hemmung ihres Aufstiegs sein werden, – und es wird auf ihn gar keinen Eindruck machen. Wenn die Folgen einer aus reiner Gesinnung fließenden Handlung üble sind, so gilt ihm nicht der Handelnde, sondern die Welt dafür verantwortlich, die Dummheit der anderen Menschen oder – der Wille des Gottes, der sie so schuf. Der Verantwortungsethiker dagegen rechnet mit eben jenen durchschnittlichen Defekten der Menschen, – er hat, wie FICHTE richtig gesagt hat, gar kein Recht, ihre Güte und Vollkommenheit vorauszusetzen, er fühlt sich nicht in der Lage, die Folgen eigenen Tuns, soweit er sie voraussehen konnte, auf andere abzuwälzen. Er wird sagen: diese Folgen werden meinem Tun zugerechnet". Das Problem der Gesinnungsethik besteht nach Weber darin, dass, wer ihr folgt, gezwungen ist, "jedes Handeln, welches sittlich gefährliche Mittel anwendet, zu verwerfen". 




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