Geschlossene Unterbringung (Heimerziehung): Unterschied zwischen den Versionen

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Freiheitsbeschränkung und damit kein Freiheitsentzug liegt vor, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit zur Sicherung eines pädagogischen Prozesses altersgamäß für kürzere Zeit, d. h. maximal für wenige Stunden, ausgeschlossen wird. Daher beinhalten die stationäre Betreuung in einer Einrichtung der Erziehungshilfe mit den daraus resultierenden Grenzsetzungen ebenso wenig einen Freiheitsentzug wie Maßnahmen, die begrenzte Ausgangszeiten verordnen. Darüber hinaus liegt Freiheitsbeschränkung und kein Freiheitsentzug vor, wenn das Verlassen eines Gebäudes aus Gründen das allgemeinen Schutzes erschwert wird (z.B. nächtliches Verschließen der Haustür).
Freiheitsbeschränkung und damit kein Freiheitsentzug liegt vor, wenn die körperliche Bewegungsfreiheit zur Sicherung eines pädagogischen Prozesses altersgamäß für kürzere Zeit, d. h. maximal für wenige Stunden, ausgeschlossen wird. Daher beinhalten die stationäre Betreuung in einer Einrichtung der Erziehungshilfe mit den daraus resultierenden Grenzsetzungen ebenso wenig einen Freiheitsentzug wie Maßnahmen, die begrenzte Ausgangszeiten verordnen. Darüber hinaus liegt Freiheitsbeschränkung und kein Freiheitsentzug vor, wenn das Verlassen eines Gebäudes aus Gründen das allgemeinen Schutzes erschwert wird (z.B. nächtliches Verschließen der Haustür).
Als Alternativen zur "geschlossenen Heimunterbringung" sind primär präventiv zu verstehende Angebote nach dem KJHG (§§ 11 - 17) zu nennen. Danach handelt es sich um Angebote zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes und der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Das neue baden - württembergische Ausführungsgesetz zum KJHG von 1996 formuliert es in § 9a so: "Ziel der Jugendhilfe ist es, durch Stärkung des differenzierten außerstationären Hilfeangebots, wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen, Vollzeitpflege und Maßnahmen der Suchtprophylaxe, stationäre Unterbringungen auf das fachlich Erforderliche zu begrenzen."


2. Geschichte
2. Geschichte
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Wolf, Klaus (Hrsg.): Entwicklungen in der Heimerziehung. Münster 1995.
Wolf, Klaus (Hrsg.): Entwicklungen in der Heimerziehung. Münster 1995.


v. Wolffersdorff, C.: Geschlossene Unterbringung in Heimen. Kapitulation der Jugendhilfe? 2., aktualis. und erw. Aufl. Weinheim und München 1996.
v. Wolffersdorff, C.: Geschlossene Unterbringung in Heimen. Kapitulation der Jugendhilfe? 2., akt. und erw. Aufl. Weinheim und München 1996.
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