Geschichte der Kriminalistik

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Allgemein

Die Bedeutung des Begriffs "Kriminalistik" hat sich während der Zeit wesentlich verändert. Als eigenständige Disziplin entstand die Kriminalistik erst Mitte des 19. Jahrhunderts. Es war eine Folge der Französischen Revolution 1789, die auch zu einem veränderten Verständnis im Umgang mit Straftätern führte. Davor stützten sich die strafprozessualen Grundlagen auf das inquisitorische System, das zwar formalgesetzlich geregelt war, aber keine freie Beweisführung nach aktuellem Verständnis zuließ. Indizienbeweise wie Spuren am Tatort hatten nur eine sekundäre Bedeutung.

Nach der Abschaffung der Foltermethoden suchte man nach neuen Verfahren, die Strafverfolgung und die Beweisführung im Strafverfahren zu verbessern. Das Interesse für eine systematische und verbesserte Kriminalitätsbekämpfung war aber auch auf die veränderte Sozial- und Wirtschaftsstruktur zurückzuführen. Staatliche Institutionen reagierten auf die besonders in den wachsenden Städten wahrgenommene Unsicherheit, Unordnung sowie dem steigende Kriminalitätsanstieg und drohendem Sittenverfall mit einem verstärkten Kontrollbedürfnis. Erst verstand man unter der Kriminalistik die gesamte Strafrechtswissenschaft, später sah man sie als "Strafuntersuchungskunde“, "Nichtjuristische Kriminalwis­senschaft“und als Disziplin der Kriminologie.

Heute unterscheidet man Kriminalistik von Kriminologie als praktische und tatsächliche Arbeitsweise der Exekutive von der theoretischen Grundlagenwissenschaft der Kriminologie. Die Kriminologie stellt und beantwortet die theoretischen Fragen, die die Ausübung der Kriminalistik legitimieren (11).


Der Kriminalistik-Begriff

Heutzutage unterscheidet man drei folgende Definitions des Begriffs „Kriminalistik“ :

1. Definition Kriminalistik ist die interdisziplinäre Wissenschaft der unmittelbaren, praktischen Prävention und Re­pression von Verbrechen und Vergehen sowie der dazu erforderlichen am Einzelfall orientierten (rechtlich zulässigen) relevanten, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, insbesondere der Beweislehre, Spurenkunde, natur- und geisteswissenschaftlichen Hilfswissenschaften, z.B. Physik, Che­mie, Biologie, Medizin, Psycho-logie, Soziologie und Informationstechnologie. Ihr Gegenstand ist die Verhinderung und/oder wahrheitsgemäße Aufklärung konkreter Straftaten durch Er­mittlung tatverdächtiger Personen sowie lückenloser und vollständiger Erforschung, Erhebung und Fest­stellung aller relevanten Umstände / Tatbestände, ihrer Zusammenhänge, Bedingungen und Wirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der taktischen Erfordernisse und der Grundsätze der Beweislehre und Spurenkunde, um das Geschehene objektiv nachvollziehbar zu machen, d.h. verfügbare Information im Hinblick auf die Klärung chronologi­scher Bezüge und deren Nachweis zu erforschen und zu sichern. (8)

2. Definition Kriminalistik bezeichnet sich als Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdekkung und Aufklärung, der Täterermittlung und –überführung, vom taktischen und technischen Vorgehen bei der Kriminalitätsbekämpfung. In diesem Kontext umfasst sie das Wissen um die Methoden und Mittel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen sowie der Erlangung gerichtlicher Beweise. (9)

3. Definition Kriminalistik ist die Wissenschaft der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Straftaten. Ihr Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Information bei der Begehung von Straftaten sowie die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Ihre Aufgabe ist es, Handlungen und Ereignisse mit kriminalis-tisch-strafrechtlicher Relevanz aufzudecken, ihren Ablauf zu untersuchen, den Täter zu ermitteln und mit hinreichender Sicherheit zu überführen sowie Wir-kungsmöglichkeiten in präventiver Hinsicht zu erkennen und in Anwendung zu bringen. (10)


Die Anfänge der Kriminalistik (historischer Überblick)

Noch bis Anfang des 20. Jahrhundert wurden die Begriffe Kriminalistik und Kriminalist anders verstanden als heute, nämlich als Bezeichnungen für die Materie des Strafrechts und deren Grenzgebiete (wie der Kriminologie), bzw. für Strafrechts- und Kriminalwissenschaftler. Auch die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV), die sich mit Fragen des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalpolitik befasste, baute auf diesem Verständnis auf. Zum Ende des 19. Jahrhunderts hin umfasste die Bezeichnung Kriminalistik die Gesamtheit der Normen und Wissenschaften, welche mit dem Strafrecht und seiner Durch- und Umsetzung verbunden waren.

Bis heute fallen unter den Begriff der Kriminalistik die Wissensbestände, Methoden und Strategien, die ihren Ursprung schon weit vor dem Begriff des Wortes Kriminalistik fanden, und zwar zurück bis zu den ersten systematischen Versuchen, Straftäter zu ermitteln und zu überführen. Vorläufer der modernen Kriminalistik waren laut Peter Becker die Durchführung der Folter und der Verhörpsychologie. Die moderen Kriminalistik, wie sie heutzutage verstanden wird, begann mit der Gründung der Kriminalpolizei, die in verschiedenen europäischen Staaten im 19. Jahrhundert eingeführt wurde. Am Berliner Criminalgericht ermittelten schon 1811 Polizeibeamte in Verbrechensfällen. In Frankreih wurde 1818 die Sûreté gegründet, deren erster Direktor der ehemalige Straftäter Eugéne Francois Vidocq (1757-1857) war. Er war der festen Überzeugung, dass Straftäter nur von Straftätern überführt werden können. Und so wurden ehemalige Straftäter unter seiner Führung in den Polizeidienst gestellt. Eine weitere polizeiliche Behörde wurde 1829 in England gegründet. Sie ist auch heute noch unter dem Namen "Scotland Yard" bekannt.

Jacob Georg Schäfer (1745-1814), Oberamtmann aus Württemberg, war der erste moderne deutsche Kriminalist, der sich nicht nur mit der Verbrechnsaufklärung beschäftigte, sondern auch die hinter dem Verbrechen liegenden gesellschaftlichen Ursachen und auch die Beweggründe der einzelnen Straftäter erforschte.

Der Berliner Kriminalist Ernst Gennat (1880-1939) gründete die erste deutsche Mordkommission. Er entwickelte ein Schema zur Abarbeitung wichtiger Schritte im Zuge der Aufklärung von Tötungsdelikten, welches heute noch Bestand bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit hat.

Kriminalistik im 18. Jahrhundert

Im Jahre 1724 wurde in Coburg das erste "Betrugslexikon" veröffentlicht. Hierin standen die wichtigsten modi operandi unredlicher Handlungsweisen, warenverfälschungen und Betrügereien. Das Lexikon sollte jedoch vorrangig dem präventiven Zweck dienen. Auch die Gaunersprache (Jargon) wurde in diesem Jahrhundert entwickelt. Gleiches gilt für den sog. Gaunerzinken. Unter der österreichischen Kaiserin Maria Theresia wurde 1769 die Folter eingeschränkt und neue Beweismethoden zur Verbrechensaufklärung eingeführt. Hierzu gehörten auch die Untersuchungsformen der Inaugenscheinnahme an Tatorten, die Aufnahme der Fuß-, Schuh- und Hufspuren, die Besichtigung von Hieb- und Stichwaffen, Besichtigung und Öffnung von Leichen, usw. Auch das Zeitalter der Aufklärung (Montesquieu, Voltaire, ...)und der Besinnung auf einfache Menschenrechte wie Leben, Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz hatten Auswirkung auf die Einschrändung der Folter. Das Vorgehen zur Verbrechensaufklärung wurde jedoch vorerst nur durch den Untersuchungsrichter bestimmt, dessen Wissen sich noch weitgehend auf Erfahrungswerte stützte. Im 18. jahrhundert bildeten sich allmählich die ersten differenzierten polizeilichen Instanzen heraus. Dies hing mit den gesellschaftlichen Unruhen und Aufständen zusammen (wie. z. B. Französische Revolution...). Der Zeugenbeweis drängte sich immer mehr in den Vordergrund der polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungsarbeit und ließ das Geständnis (durch Folter) meist zum Nebenschauplatz werden. Es wurden die ersten wissenschaftlichen Methoden erhoben, die die Tatbefunderhebung, Spurenauswertung und Wahrheitsfindung vor dem Hintergrund ansteigender Kriminalität und der Notwendigkeit der zunehmenden Normierung von Tatbeständen ermöglichten. Die Vernehmung, Untersuchung von Spuren und Wunden als Mittel zur Wahrheitsfindung, auch Indizienbeweise wurden von Prof. Johann Christian von Quistorp an der mecklenburgischen Universität gelehrt. Den Sachbeweisen kamen mit der Abschaffung der Folter immer stärkere Bedeutung zu. Darunter fielen die Aussagen von Sachkundigen, Ärzten, Apotheker, Chemiker, aber auch Handwerkern und Gerichtsschreibern. In England entstand das angelsächsische Rechtssystem, was durch die Jury und die Geschworenen im Prozess geprägt war. Dies ist in seinen Grundzügen, wie dem Kreuzverhör, dem Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten usw, auch heute noch erhalten.


Kriminalistik im 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert wurde darauf verzichtet, das Geständnis des Täters als alleinige Grundlage für eine Verurteilung anzusehen. In den Vordergrund drängten der Freibeweis, Zeugenbeweis und der Indizienbeweis. Aus dieser Veränderung in der gerichtlichen Untersuchungskunde entstand die moderne Kriminalistik, die auch andere Wissenschaften in ihre Überlegungen mit einbezogen (Medizin, Biologie, Chemie, Psychologie, etc.). Auch hielten die rechtlich und methodisch fundierten Methoden zur Erhebung des Tatbefundes und zum wahren Nachweis des Verbrechens Einzug in die neue Strafuntersuchungskunde. Eine wichtige Neuerung im "Strafverfahren" war die Übertragung des Justizmonopols auf den Staat. Somit fielen andere Instanzen, wie etwa die Kirche oder bestimmte Gilden, als rechtsprechende Organe weg. Im Jahre 1811 wurde die Kriminalpolizei, wie sie heute weitestgehend verbreitet ist, ins Leben gerufen (Cabinettsordre). In Frankreich, z. B., wurde diese neue Strafverfolgungsbehörde (Sureté, 1812-1827) unter der Leitung des Ex-Sträflings F. E. VIDOCQ zur Verbrechensaufklärung gebildet. In Deutschland wurden um 1800 6 Polizeibeamte dem Criminalgericht in Berlin zugewiesen, die mit der Verbrechensaufklärung betraut waren. Unter der Federführung des Rechtsgelehrten und Philosophen VON FEUERBACH wurde das neue Strafrecht in Deutschland eingeführt, welches sein Werk "Kaspar Hauser - Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen" zur Grundlage hatte. Es folgten in diesem Zeitabschnitt viele Veröffentlichungen anerkannter Rechtsgelehrter, die die kriminalpolizeiliche Vorgehensweise bei der Verbrechensaufklärung beeinflussten und auch das Strafprozessrecht (heutige StPO) entscheidend prägten, wie beispielsweise Regelungen der Durchsuchung, Verhaftung, Vernehmungsmethoden usw. Im Jahr 1830 wurden in einigen deutschen Ländern Kriminalabteilungen eingeführt. In Hamburg geschah diese 1853 - zeitgleich in Bremen. Im Mittelpunkt der kriminalpolizeilichen Verbrechensbekämpfung stand zunächst die lokale Nachrichtensammlung und -auswertung über Straftaten und Straftäter (z.B. Verbrecheralben), mit der Zunahme überörtlicher bzw. „reisender“ Täter Veröffentlichungen und Lehrbücher für die praktische Arbeit von Polizeibeamten (Charakteristiken von Straftätern, typische Begehungsweisen, Anleitungen zur Untersuchung von Spuren).


Kriminalistik im 20 Jahrhundert

Am Anfang des 20. Jahrhunderts hatten wurden komplexe kriminalwissenschaftliche Untersuchungsverfahren entwickelt, wie die der forensischen Wissenschaften und die dazugehörige wissenschaftliche Kriminalistik, welche sich auch an zahlreichen europäischen Universitäten als Lehrangebote etablierten. Der Landgerichtsdirektor von Dresden, Dr. Albert WEINGART, war maßgeblich an der Entwicklung der Kriminaltaktik beteiligt, welche sich auch in diesem Zeitabschnitt immer mehr in den Vordergrund drängte. Durch diese Errungenschaften gründeten sich immer mehr kriminalwissenschaftliche Institute und Laboratorien, wobei daraus auch der Erkennungsdienst, wie er heute noch praktiziert wird, entstand. Eine Spezialisierung fand auch in der Untersuchungsmethodik bei speziellen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie den Tötungs- und Sexualdelikten, aber auch bei schweren Brandstiftungen, statt. In diesem Kontext kam es auch zu Neuerungen in der Kriminalpsychologie. Im Jahre 1912 wurden in Sachsen flächendeckend Kriminaldienststellen eingerichtet. Auf internationaler Ebene wuchs die Zusammenarbeit zwischen den Ländern bei der Verbrechensbekämpfung, was Ausfluss aus dem 1914 in Monaco stattfindenden internationalen Polizeikongress war. Hier wurden Richtlinien beschlossen, die zur Vereinfachung der internationalen Fahndung beitragen sollten und auch die weltweite Einführung der Daktyloskopie zur Folge hatte. Diese hoffnungsvollen Entwicklungen wurden jedoch mit dem Ausbruch des 1. Weltkrieges auf Eis gelegt.


Kriminalistik im 3. Reich

Gleich zu Anfang der Machtübernahme Hitlers wurde die Polizei durch nationalsozialistische Anhänger ausgetauscht. Einhergehend damit wurde die Verbrechensbekämpfung ab 1935 in Form des Reichskriminalpolizeiamtes unter Führung von Arthur NEBE zentralisiert. Es folgt die zunehmende Überwachung von „Berufs- und Gewohnheitsverbrechern“, aber auch der politischen Gegner Hitlers. Im gleichen Jahr entstanden die ersten Konzentrationslager („Schutzhaftlager“). Im Juni 1936 wurde Heinrich HIMMLER, durch die Zusammenführung von Partei- und Staatsämtern, „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“. Artur NEBE wurde zum Reichskriminaldirektor ernannt und damit Leiter der Kriminalpolizei. Unter seiner Führung wurden 1937 auch Frauen bei der Kriminalpolizei zugelassen. Im Jahre 1939 wurde das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) unter Reinhard HEYDRICH gegründet. Hierunter fielen die Bereiche des Sicherheitsdienstes (SD), der geheimen Staatspolizei /(GeStaPo) und der Kriminalpolizei. Das RSHA unterstand der direkten Order der SS. Nicht nur die innere Sicherheit wurde zum politischen Machtinstrument, auch das Verbrechen selbst. Diese unvorstellbaren Taten wurden alle im Namen der „Vollstreckung einer neuen Ordnung“ begangen. Dieser politische Fanatismus wurde zur offenen terroristischen Diktatur, für die keine Gesetze mehr galten.


Kriminalistik in der BRD

Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde die kriminalistische Forschung zunehmend institutionalisiert. In dieser Zeit gab es dimmense Verluste an Praktikern, Wissenschaftlern und technischen Einrichtungen zu verzeichnen. Die Polizei musste in den geteilten deutschen Staaten völlig neu aufgebaut und organisiert werden. Aus den Konferenzen der vier Siegermächte in Jalta und Potsdam ergab sich der Beschluss, die Polizei zu entnazifizieren und zu entmilitarisieren, um eine Demokratie aufbauen zu können. Zunächst jedoch übte ein alliierter Kontrollrat die Polizeibefugnisse aus, wobei sich sehr bald Polizeistrukturen in den vier Besatzungszonen durch „unbelastete“ Beamte bildeten. Im Jahr 1949 wurden die BRD (mit dem Grundgesetz) und die DDR (mit ihrer Verfassung) gegründet.

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden im Zuge des föderalen Aufbaus Landeskriminalämter (LKA) aufgebaut, die mit der Spurenuntersuchung, der Gutachtenerstattung und der kriminologischen Forschung beauftragt wurden. Die Ausbildung der Beamten erfolgte in landeseigenen Ausbildungseinrichtungen. Das heutige Bundeskriminalamt (BKA) wurde 1951 im Zuge der Errichtung von Länderkriminalämtern der Zonen ins Leben gerufen.

Im Lauf der Zeit wurde in Münster-Hiltrup die Polizeiführungsakademie (PFA) gegründet, welche am 01.03.2006 im Rahmen einer Umstrukturierung in die Deutsche Hochschule der Polizei umbenannt wurde. Auch entstanden Lehrstühle für Kriminalistik an den juristischen Fakultäten der Universitäten Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau und Mainz.


Fazit

Das Angesehen der Kriminalistik als eigenständige Wissenschaft ist unter Fachleuten teilweise umstritten. Eine allgemein gültige Definition für den Begriff "Kriminalistik" sowie eine exakte Gegenstandsbeschreibung ist jedoch bis heute nicht existent.

Der Autor Peter Becker beschreibt in seinem Buch "Dem Täter auf der Spur" anhand von vielen Fallbeispielen, wie neue Untersuchungsmethoden die Ermittlungen der Polizei in den vergangenen Jahrhunderten revolutionierten.

Noch im 19. Jahrhundert gab es kaum Möglichkeiten, Spuren am Tatort zu überprüfen. Die Fotografie wurde erst Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, Fingerabdrücke als Beweismaterial gab es auch erst seit Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts. Auch nach Einführung dieser Techniken waren die Ermittlungen äußerst schwierig, da die Karteikästen mit den archivierten Fingerabdrücken von Hand durchsucht werden mussten. Heutzutage suchen Computer automatisch nach vergleichbaren Beweisen. Sie haben die Ermittlungen der Kriminologen seit Anfang der siebziger Jahre revolutioniert, weil nun auch verschiedene Daten kombiniert werden konnten. Der genetische Fingerabdruck hat die Kriminalistik revolutioniert wie zuvor nur der klassische Fingerabdruck. Und die Rolle der Öffentlichkeit hat sich im Laufe der Jahrhunderte auch sehr geändert: Im 18. Jahrhundert waren Zeugenaussagen noch fast das einzige Beweismittel für eine Tat, im 19. und 20. Jahrhundert drangen Sachbeweise in den Vordergrund.


Quellenverzeichnis / Webseiten

1. Milos Vec: "Die Spur des Täters", Methoden der Identifikation in der Kriminalistik, , 1. Auflage, Baden-Baden, 2002

2. Peter Becker: "Dem Täter auf dem Spur", Darmstadt, 2005.

3. Lehrmaterialien zur Kriminalistik 1; Geschichte der Kriminalistik, in: http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/DefinitionKriminalistik.html, 19.08.2008

4. http://www.kriminalistik.info/, 20.08.2008

5. http://www.nikola-hahn.com/geschichteKriminalistik.htm, 22.08.2008

6. http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,4CB55B91FEAA42B6E0440003BA5E08BC,,,,,,,,,,,,,,,.html, 15.08.2008

7. http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-F%C3%BChrungsakademie, 12.09.2008

8. Forker, A: „Einführung in die Kriminalistik. In: Jäger, R.R.: Kriminalistische Kompetenz, Lübeck 2000, S. 53,54

9. Ackermann, u.a..In: KRIMINALISTIK Heft 9/00 S. 596

10. Kriminalistik Heft 12/00 S. 801

11. Rolf Ackermann / Horst Clages / Holger Roll, Handbuch der Kriminalistik, 2. Auflage, Boorberg, 2003