Gerhard Roth: Unterschied zwischen den Versionen

338 Bytes hinzugefügt ,  16:16, 16. Dez. 2007
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
Hierfür und alle weiteren Konsequenzen seiner Konstruktionen[9] erhebt Roth "gehobene Ansprüche auf Plausibilität und interne Konsistenz."[10]
Hierfür und alle weiteren Konsequenzen seiner Konstruktionen[9] erhebt Roth "gehobene Ansprüche auf Plausibilität und interne Konsistenz."[10]


Zu den Kritikern der Rothschen Thesen gehört der Bremer Bildungsforscher Freerk Huisken. Ihm zufolge ist Roths Theorie in einem logischen Widerspruch gefangen, weil sie einerseits gerade die theoretische Unzugänglichkeit ihres eigenen Gegenstands behaupte, andererseits aber darauf bestehe, dass ihre Aussagen über diesen Gegenstand wahr seien. Wende man die Theorie aber auf Roths eigenen Erkenntnisprozess an, dann müsse es sich bei ihr auch um bloß eingebildete Geistesleistungen handeln, die in Wirklichkeit etwas seien, was man - im strengen Sinne des Wortes - nicht wissen könne.
Zu den Kritikern der Rothschen Thesen gehört der Bremer Bildungsforscher Freerk Huisken. Ihm zufolge liegt ihr Hauptfehler in einem schlichten - allerdings "mit viel Aufwand inszenierten" - Fehlschluss, "der die natürlichen Voraussetzungen des Geistes zum Grund des Denkens und des Willens erklärt, der mit der Identifizierung der natürlichen Abläufe bestimmter Geistesaktivitäten deren Determination durch das physiologische Gehirn ermittelt haben will".


Freerk Huisken wörtlich: "Es kann nun einmal eine Theorie nicht ernst genommen werden, die sich als Anwendungsfall von sich selbst ausschließt. Denn entweder ist es eine Theorie über das Gehirn, also über alle Gehirne, dann fällt eben das des Forschers auch unter seine Theorie. Wenn für das Gehirn des Forschers aber eine Ausnahme gelten soll, dann hätte sich seine Theorie selbst desavouiert, sprich: widerlegt. Die Theorie würde nämlich zugleich eine gänzlich aus ihrem eigenen Theorierahmen fallende Ausnahme von der gerade vorgestellten Behauptung einschließen müssen: Die Theorie von G. Roth gilt für alle Gehirne, nur für das von Herrn Roth nicht!"  
Zudem verwickle sich Roths Theorie in das Paradox, einerseits die theoretische Unzugänglichkeit ihres eigenen Gegenstands zu behaupten, andererseits aber darauf zu bestehen, dass ihre Aussagen über diesen Gegenstand wahr seien. Wende man die Theorie aber auf Roths eigenen Erkenntnisprozess an, dann müsse es sich bei ihr auch um bloß eingebildete Geistesleistungen handeln, die in Wirklichkeit etwas seien, was man - im strengen Sinne des Wortes - nicht wissen könne.
 
Huisken wörtlich: "Es kann nun einmal eine Theorie nicht ernst genommen werden, die sich als Anwendungsfall von sich selbst ausschließt. Denn entweder ist es eine Theorie über das Gehirn, also über alle Gehirne, dann fällt eben das des Forschers auch unter seine Theorie. Wenn für das Gehirn des Forschers aber eine Ausnahme gelten soll, dann hätte sich seine Theorie selbst desavouiert, sprich: widerlegt. Die Theorie würde nämlich zugleich eine gänzlich aus ihrem eigenen Theorierahmen fallende Ausnahme von der gerade vorgestellten Behauptung einschließen müssen: Die Theorie von G. Roth gilt für alle Gehirne, nur für das von Herrn Roth nicht!"  


Paradox ist nach Huisken auch das Verhältnis zwischen der Rothschen Vorstellung von der Herrschaft des Gehirns über die (eingebildete) Subjektqualität des Menschen einerseits und der Überzeugung des Forschers, dass aus seinen Erkenntnissen erhebliche gesellschaftspolitische Konsequenzen folgten - etwa für das Erziehungs- oder das Strafensystem. Praktische Konsequenzen unterstellten nämlich "nicht nur die geistige Verfügung über den theoretischen Zusammenhang, sondern auch die freie Zuordnung von Mitteln zu praktischen Zwecken."
Paradox ist nach Huisken auch das Verhältnis zwischen der Rothschen Vorstellung von der Herrschaft des Gehirns über die (eingebildete) Subjektqualität des Menschen einerseits und der Überzeugung des Forschers, dass aus seinen Erkenntnissen erhebliche gesellschaftspolitische Konsequenzen folgten - etwa für das Erziehungs- oder das Strafensystem. Praktische Konsequenzen unterstellten nämlich "nicht nur die geistige Verfügung über den theoretischen Zusammenhang, sondern auch die freie Zuordnung von Mitteln zu praktischen Zwecken."
Anonymer Benutzer