Exzerpte aus einem überraschenden Buch

Übliche Argumente: Gefängnisse hat es immer schon gegeben; müsse es auch in Zuklunft geben.Auch seien sie als Institution moralisch, sicherheitspolitisch, pädagogisch, politologisch und rechtsphilosophisch hinreichend begründet (Pos. 3890)

1. Gefängnishaft gabe es immer schon

Gefängnishaft "setzt eine staatliche Jurisdiktion voraus...wo es an dieser fehlt..kann man nicht von Gefängnishaft sprechen, allenfalls von Freiheitsberaubung, Versklavubng o.ä." (Pos. 3906)

Gesetzgebung, Rechtsprechung etc. sind aber relativ neue Erfindungen Die Sumerer kannten keine Gefängnishaft Auch das klassische Griechenland kannte "zunächst keine" Gefängnishaft Zeitlich begrenzte "Haftstrafen" als Erzwingungshaft Römische Praxis: fast ausschließlich Zwangsarbeiter, die auf die Exekution warteten, im Carcer Tullianus (3. Jhd. v.Chr.) (also eher ein Todestrakt als ein Strafgefängnis) Weder das griechische, nioch das römische Stadtrecht kannte die Verurteilung zu einem Leben als Galeerensklave Mittelalter: Kerker als Gefangenschaft bei einem Feind oder zur Erzwingung einer bestimmten Handlung "Hingegen gab es auch hier keine Verurteilung zu einer zeitlich befristeten Haftstrafe, schon gar nicht mit der Begründunbg, dass dies der Besserung des Verurteilten dienen solle" (Pos. 3955).

Erst im 18.Jhd. Freiheitsstrafe unter dem Einfluss der Aufklärung anstelle drastischer Körperstrafen "Das moderne Gefängniswesen entstand, vor allem aber eine Rechtspraxis, die neben der Todesstrafe als einzige verbliebene Korporalstrafe und materiellen Strafen, also meist Geldzahlungen, lediglich den Freiheitsentzug als Strafe verhängen kann, entstand hingegen ab Ende des 18.Jahrhunderts" (Pos. 3983). [Anm. Woozle: aber wo bleiben die Zuchthäuser?]

"trotz ...teilweise mittelalterlich anmutenden Praktiken ist die Gefängnishaft insgesamt ...eindeutig ein Kind der Moderne, genauer der Aufklärung". "Die eingangs genannte erste Ansicht, Gefängnisse habe es schon immer gegeben, ist also falsch" (Pos. 4007).

9.2. Gefängnisse sind notwendig

"Notwendig ist, was zur Erreichung eines zuvor vereinbarten Ziels unbedingt durchgeführt werden muss, weil dieses Ziel anders nicht erreicht werden kann" (Pos. 4010).

9.2.1 Zweck der Gefängnishaft: