Gefängnisdemokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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''Gefängnisdemokratie'' wurde hin und wieder gefordert, muss aber in einer totalen Institution als ein Widerspruch in sich selbst, eine contradictio in adjecto, ein Oxymoron gelten. Die in Deutschland vorgesehene "Gefangenenmitverwaltung" (GMV) kann allerdings schon einen deutlich niedrigere Anspruch in der Praxis nicht erfüllen.
''Gefängnisdemokratie'' ist die Regelung der Angelegenheiten der Gefangenen - etwa im Bereich der Arbeit, der Aus- und Fortbildung, der Finanzen, der Küche und der Haushaltsführung, der Instandsetzungsarbeiten usw. - durch die Gefangenen, die sich ihrerseits in Wahlen und Abstimmungen demokratisch organisieren. Eine Grenze der Demokratie im Gefängnis stellt der Freiheitsentzug selbst dar: über den Aufenthalt im Gefängnis und über die Entlassung befindet nicht die Gemeinschaft der Gefangenen, sondern das Justizsystem.
 
Eine Schrumpfform der Gefängnisdemokratie in Deutschland ist die Gefangenenmitverantwortung (GMV). Sie hat deutlich geringere Ansprüche als die Gefängnisdemokratie, vermag aber auch diese nicht zu erfüllen.
 
Denkbar ist, dass Demokratie in einer totalen Institution ein Widerspruch in sich ist, eine contradictio in adjecto, ein Oxymoron.




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