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''Gefängnisdemokratie'' | ''Gefängnisdemokratie'' ist die Regelung der Angelegenheiten der Gefangenen - etwa im Bereich der Arbeit, der Aus- und Fortbildung, der Finanzen, der Küche und der Haushaltsführung, der Instandsetzungsarbeiten usw. - durch die Gefangenen, die sich ihrerseits in Wahlen und Abstimmungen demokratisch organisieren. Eine Grenze der Demokratie im Gefängnis stellt der Freiheitsentzug selbst dar: über den Aufenthalt im Gefängnis und über die Entlassung befindet nicht die Gemeinschaft der Gefangenen, sondern das Justizsystem. | ||
Eine Schrumpfform der Gefängnisdemokratie in Deutschland ist die Gefangenenmitverantwortung (GMV). Sie hat deutlich geringere Ansprüche als die Gefängnisdemokratie, vermag aber auch diese nicht zu erfüllen. | |||
Denkbar ist, dass Demokratie in einer totalen Institution ein Widerspruch in sich ist, eine contradictio in adjecto, ein Oxymoron. | |||