Freiheitsentzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiheitsentzug ist die Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit ohne Zustimmung oder gegen den Willen des oder der Betroffenen. Der F. hindert jemand, den zugewiesenen Aufenthaltsort zu verlassen. Dies kann durch Einsperrung oder Fesselung oder auf andere Weise (z.B. durch  Hypnose) erfolgen. In der Praxis gibt es häufig Grenzfälle zwischen ungewolltem Entzug der Freiheit und einem unter Druck zustande kommenden Verzicht auf die Bewegungsfreiheit.  
Freiheitsentzug ist die Einsperrung oder sonstige Methode (Ankettung, Fesselung, Hypnose), jemanden (in der Regel: gegen seinen oder ihren Willen) an einem Ort festzuhalten. Der Freiheitsentzug hindert eine Person daran, ihren Aufenthaltsort zu verlassen. Freiheitsentzug kann sehr kurz ("jemanden während einer Rangelei in den sog. Schwitzkasten nehmen) oder sehr lang ("lebenslange Freiheitsstrafe") dauern. Er kann rechtlich neutral, ausdrücklich vorgesehen oder ausdrücklich verboten sein. Rechtlich neutral ist der rechtlich nicht geregelte Freiheitsentzug im Rahmen harmloser Scherze ("practical jokes") - solange sie harmlos bleiben - ausdrücklich vorgesehen ist der Freiheitsentzug zum Beispiel dort, wo er als gesetzliche Strafe oder Maßregel gesetzlich normiert ist, und ausdrücklich verboten ist der Freiheitsentzug in den Fällen, in denen er zum Beispiel die Tatbestände der Freiheitsberaubung, des erpresserischen Menschenraubs oder ähnlicher Delikte verwirklicht.


Wer führt den Freiheitsentzug durch?
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Anonymer Benutzer