103
Bearbeitungen
Zeile 52: | Zeile 52: | ||
Immer wieder werden Stimmen von Verbänden und Rechtswissenschaftlern laut, auf die [[lebenslange Freiheitsstrafe]] komplett zu verzichten. Hierbei führen Kritiker die folgenden Argumente ins Feld: | Immer wieder werden Stimmen von Verbänden und Rechtswissenschaftlern laut, auf die [[lebenslange Freiheitsstrafe]] komplett zu verzichten. Hierbei führen Kritiker die folgenden Argumente ins Feld: | ||
* Sie widerspricht dem [ | * Sie widerspricht dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung_als_Vollzugsziel "Resozialisierungsgedanken"] des Strafrechts (§ 2 Satz 1 StVollzG ), denn der Verurteilte wird für die Dauer seines gesamten Lebens aus der Gesellschaft ausgegrenzt. | ||
* Der Täter wird auf eine unmenschliche, die Menschenwürde nicht angemessen berücksichtigende Weise bestraft. Laut § 3 Abs. 2 StVollzG müssen schädliche Folgen des Freiheitsentzuges verhindert werden. Die lebenslange Freiheitsstrafe führt jedoch vor allem zu langfristigen psychischen Schäden: Soziale Fähigkeiten, das Selbstwertgefühl und die Selbstwahrnehmung gehen verloren, der Gefangene isoliert sich, sieht keine Perspektive mehr, vereinsamt und verkümmert. | * Der Täter wird auf eine unmenschliche, die Menschenwürde nicht angemessen berücksichtigende Weise bestraft. Laut § 3 Abs. 2 StVollzG müssen schädliche Folgen des Freiheitsentzuges verhindert werden. Die lebenslange Freiheitsstrafe führt jedoch vor allem zu langfristigen psychischen Schäden: Soziale Fähigkeiten, das Selbstwertgefühl und die Selbstwahrnehmung gehen verloren, der Gefangene isoliert sich, sieht keine Perspektive mehr, vereinsamt und verkümmert. | ||
* Die Gesellschaft profitiert überhaupt nicht von der Vollstreckung lebenslanger Haft, schwere Straftaten werden durch sie nicht vermieden. In Ländern, die sie abgeschafft haben, war kein Anstieg von Tötungsdelikten festzustellen. | * Die Gesellschaft profitiert überhaupt nicht von der Vollstreckung lebenslanger Haft, schwere Straftaten werden durch sie nicht vermieden. In Ländern, die sie abgeschafft haben, war kein Anstieg von Tötungsdelikten festzustellen. |
Bearbeitungen