Frauen: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:frauenknastUSA1.jpg|thumb|right|]]
[[Bild:frauenknastUSA1.jpg|thumb|right|weibliche Strafgefangene in einem us-amerikanischen Gefängnis]]


Nach allen Kriminalitätsstatistiken ist die registrierte [[Kriminalität]] überwiegend Sache der [[Männer]] (vgl. Kunz 2004, 77). Frauen werden deutlich seltener strafrechtlich erfasst, verurteilt und dem Strafvollzug unterworfen.
Nach allen Kriminalitätsstatistiken ist die registrierte [[Kriminalität]] überwiegend Sache der [[Männer]] (vgl. Kunz 2004, 77). Frauen werden deutlich seltener strafrechtlich erfasst, verurteilt und dem Strafvollzug unterworfen.
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Obwohl die weibliche registrierte [[Kriminalität]] seit Mitte der 70er Jahre vor allen Dingen in den Großstädten und bei Vermögensdelikten rascher als die männliche zunimmt, bleibt sie absolut gesehen doch deutlich hinter der männlichen zurück. Frauenanteile von rund einem Fünftel bei den polizeilich ermittelten Tatverdächtigen und von rund einem Zwanzigstel bei Personen, die den Vollzug der Freiheitsstrafe antreten, scheinen das Klischee von "dem Täter" zu bestätigen.
Obwohl die weibliche registrierte [[Kriminalität]] seit Mitte der 70er Jahre vor allen Dingen in den Großstädten und bei Vermögensdelikten rascher als die männliche zunimmt, bleibt sie absolut gesehen doch deutlich hinter der männlichen zurück. Frauenanteile von rund einem Fünftel bei den polizeilich ermittelten Tatverdächtigen und von rund einem Zwanzigstel bei Personen, die den Vollzug der Freiheitsstrafe antreten, scheinen das Klischee von "dem Täter" zu bestätigen.


[[Bild:weibliches_opfer.jpg|right|]]
[[Bild:weibliches_opfer.jpg|thumb|right|Darstellung der Frau als Opfer]]


Im Vergleich zu den Männern begehen Frauen überwiegend weniger schwerwiegende Delikte. Sie werden nur sehr selten als Tatverdächtige von Gewaltdelikten registriert. Allerdings nähert sich ihr Anteil beim einfachen Diebstahl dem der Männer (Kaiser 1996, §43 Rn 27).
Im Vergleich zu den Männern begehen Frauen überwiegend weniger schwerwiegende Delikte. Sie werden nur sehr selten als Tatverdächtige von Gewaltdelikten registriert. Allerdings nähert sich ihr Anteil beim einfachen Diebstahl dem der Männer (Kaiser 1996, §43 Rn 27).