Franz von Liszt: Unterschied zwischen den Versionen

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Weitgehend in Vergessenheit geraten ist jedoch, dass Liszt mit seinem zwischen 1898 und 1919 in elf Auflagen erschienene Lehrbuch des Völkerrechts mehr zur Verbreitung der Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet beigetragen hat als jedes vorher veröffentlichte Völkerrechtslehrbuch. Er fasste darin das Völkerrecht seiner Zeit zusammen und leistet Anregungen zur Staatengemeinschaft, zum Seekriegsrecht, zum Prisenrecht, zu den völkerrechtlichen Grundrechten sowie zum Auslieferungsrecht. Es gelang ihm darin, eine klassische, vom Souveränitätsdenken des 19. Jahrhunderts ausgehende Idee von der Staatenwelt zu artikulieren und ihr dennoch nicht verhaftet zu bleiben. Er befürwortete die Schaffung eines obligatorischen Schiedsgerichthofes, da er darin den ersten Schritt zu einer effektiven Integration der Staaten zu einem herrschaftlich organisierten Staatenverband sah. Zur nachhaltigen Sicherung des Friedens forderte Liszt eine intensivere Integration der Staatenwelt. Ausgehend von der Zusammenarbeit wirtschaftlich, kulturell und geografisch eng verbundener Staaten sah er ein „Völkerrecht der Staatengruppen“ entstehen. Bereits seit 1914 äußerte er sich zu den Fragen um die Gestaltung eines künftigen Völkerbundes (Liszt: „Völkerareopag“ ). Er forderte einen mit Gerichts- und Zwangsmacht ausgestatteten Völkerbund. Liszt dokumentiert mit seinem völkerrechtlichen Werk die Spannung zwischen klassischem und modernem Völkerrecht wie kaum ein anderer.
Weitgehend in Vergessenheit geraten ist jedoch, dass Liszt mit seinem zwischen 1898 und 1919 in elf Auflagen erschienene Lehrbuch des Völkerrechts mehr zur Verbreitung der Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet beigetragen hat als jedes vorher veröffentlichte Völkerrechtslehrbuch. Er fasste darin das Völkerrecht seiner Zeit zusammen und leistet Anregungen zur Staatengemeinschaft, zum Seekriegsrecht, zum Prisenrecht, zu den völkerrechtlichen Grundrechten sowie zum Auslieferungsrecht. Es gelang ihm darin, eine klassische, vom Souveränitätsdenken des 19. Jahrhunderts ausgehende Idee von der Staatenwelt zu artikulieren und ihr dennoch nicht verhaftet zu bleiben. Er befürwortete die Schaffung eines obligatorischen Schiedsgerichthofes, da er darin den ersten Schritt zu einer effektiven Integration der Staaten zu einem herrschaftlich organisierten Staatenverband sah. Zur nachhaltigen Sicherung des Friedens forderte Liszt eine intensivere Integration der Staatenwelt. Ausgehend von der Zusammenarbeit wirtschaftlich, kulturell und geografisch eng verbundener Staaten sah er ein „Völkerrecht der Staatengruppen“ entstehen. Bereits seit 1914 äußerte er sich zu den Fragen um die Gestaltung eines künftigen Völkerbundes (Liszt: „Völkerareopag“ ). Er forderte einen mit Gerichts- und Zwangsmacht ausgestatteten Völkerbund. Liszt dokumentiert mit seinem völkerrechtlichen Werk die Spannung zwischen klassischem und modernem Völkerrecht wie kaum ein anderer.
== Schüler ==
Zu den Schülern Franz von Listzs gehörten Gustav Radbruch, Moritz Liepmann, Berthold Freudenthal, Franz Exner, Ernst Delaquis, Wolfgang Mittermaier und Ottokar Tesar.


==Werke==  
==Werke==  
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