Franz von Liszt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Lisztjung.jpg|thumb|left|Franz von Liszt in jungen Jahren]]
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[[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien; † 21. Juni 1919 in Seeheim a.d. Bergstraße) war ein deutscher [[Kriminologie|Kriminologe]], Strafrechtsreformer und Völkerrechtler sowie Kriminalpolitiker. Er lehrte in Gießen, Marburg, Halle (Salle) und Berlin, wo er Professor für Strafrecht und Völkerrecht war (1898-1917). Als führender Vertreter der soziologischen Strafrechtsschule (Strafe als Maßnahme zur Sicherung der Allgemeinheit und Besserung des Verbrechers) befürwortete er die Erweiterung der Strafrechtswissenschaft durch empirische Erforschung der Verbrechensursachen. 1889 war er Mitbegründer der „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (IKV). Seine kriminalpolitischen Gedanken fanden in den Strafrechtsreformen des 20. Jahrhunderts Berücksichtigung: Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung, resozialisierender Strafvollzug, besondere Maßnahmen gegenüber dem jugendlichen Straftäter. Keinen großen Einfluss erlangte er als Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag.
[[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien; † 21. Juni 1919 in Seeheim a.d. Bergstraße) war ein deutscher [[Kriminologie|Kriminologe]], Strafrechtsreformer und Völkerrechtler sowie Kriminalpolitiker. Er lehrte in Gießen, Marburg, Halle (Salle) und Berlin, wo er Professor für Strafrecht und Völkerrecht war (1898-1917). Als führender Vertreter der soziologischen Strafrechtsschule (Strafe als Maßnahme zur Sicherung der Allgemeinheit und Besserung des Verbrechers) befürwortete er die Erweiterung der Strafrechtswissenschaft durch empirische Erforschung der Verbrechensursachen. 1889 war er Mitbegründer der „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (IKV). Seine kriminalpolitischen Gedanken fanden in den Strafrechtsreformen des 20. Jahrhunderts Berücksichtigung: Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung, resozialisierender Strafvollzug, besondere Maßnahmen gegenüber dem jugendlichen Straftäter. Keinen großen Einfluss erlangte er als Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag.