Franz von Liszt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Lisztjung.jpg|thumb|left|Franz von Liszt in jungen Jahren]]
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[[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien; † 21. Juni 1919 in Seeheim a.d. Bergstraße) war ein deutscher [[Kriminologie|Kriminologe]], [[Strafrechtsreform]]er und Völkerrechtler sowie Kriminalpolitiker. Er lehrte in Gießen, Marburg, Halle (Salle) und Berlin, wo er Professor für Strafrecht und Völkerrecht war (1898-1917). Als führender Vertreter der soziologischen Strafrechtsschule (Strafe als Maßnahme zur Sicherung der Allgemeinheit und Besserung des Verbrechers) befürwortete er die Erweiterung der Strafrechtswissenschaft durch empirische Erforschung der Verbrechensursachen und gründete zusammen mit ausländischen Kollegen die "Internationale Kriminalistische Vereinigung" (IKV). Keinen großen Einfluss erlangte er als Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag.
[[Franz von Liszt]] (* 2. März 1851 in Wien; † 21. Juni 1919 in Seeheim a.d. Bergstraße) war ein deutscher [[Kriminologie|Kriminologe]], [[Strafrechtsreform]]er und Völkerrechtler sowie Kriminalpolitiker. Er lehrte in Gießen, Marburg, Halle (Salle) und Berlin, wo er Professor für Strafrecht und Völkerrecht war (1898-1917). Als führender Vertreter der soziologischen Strafrechtsschule (Strafe als Maßnahme zur Sicherung der Allgemeinheit und Besserung des Verbrechers) befürwortete er die Erweiterung der Strafrechtswissenschaft durch empirische Erforschung der Verbrechensursachen. 1889 war er Mitbegründer der „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“ (IKV). Seine kriminalpolitischen Gedanken fanden in den Strafrechtsreformen des 20. Jahrhunderts Berücksichtigung: Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung, resozialisierender Strafvollzug, besondere Maßnahmen gegenüber dem jugendlichen Straftäter. Keinen großen Einfluss erlangte er als Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag.


==Herkunft==
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* unverbesserliche Hangtäter sollten dauerhaft verwahrt werden.
* unverbesserliche Hangtäter sollten dauerhaft verwahrt werden.


1889 war er Mitbegründer der „Internationalen Kriminalistischen Vereinigung“. Seine kriminalpolitischen Gedanken fanden in den Strafrechtsreformen des 20. Jahrhunderts Berücksichtigung: Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung, resozialisierender Strafvollzug, besondere Maßnahmen gegenüber dem jugendlichen Straftäter.
=== Sicherungsverwahrung ===
"In der Diskussion der Grundlinien des Marburger Programms sollten auch die folgenden Beschreibungen der Sicherungsverwahrung nicht übergangen werden: 'Sie (die Einschließung auf unbestimmte Zeit) besteht in 'Strafknechtschaft' mit strengstem Arbeitszwang und möglicher Ausnutzung der Arbeitskraft; als Disziplinarstrafe wäre die Prügelstrafe kaum zu entbehren; obligatorischer und dauernder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte müßte den unbedingt entehrenden Charakter der Strafe kennzeichnen. Einzelhaft hätte nur als Disziplinarstrafe, verbunden mit Dunkelarrest und strengstem Fasten, einzutreten' (v. Liszt 1905 I: 170)" (Naucke 1982: 547).
 
"'Sicherheitshaft für Gewohnheitsverbrecher: Arbeitshaus mit militärischer Strenge ohne Federlesen und so billig wie möglich, auch wenn die Kerle zugrunde gehen. Prügelstrafe unerlässlich ... Der Gewohnheitsverbrecher (der Begriff ist nicht ganz unser technischer: Ich meine den prinzipiellen Gegner der Rechtsordnung) muß unschädlich gemacht werden, und zwar auf seine Kosten, nicht auf die unseren. Ihm Nahrung, Luft, Bewegung usw. nach rationellen Gesichtspunkten zumessen, ist Mißbrauch der Steuerzahler' (1880)" (Brief an Dochow, zit. bei Radbrruch, Elegantiae Iuris Criminalis 1950: 229; zit.n. Naucke 1982: 548).
 
 


==Völkerrechtliches Werk==  
==Völkerrechtliches Werk==  
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