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Exner setzte sich für eine Fortführung der von Franz von Liszt und Carl Stooß inspirierten Bemühungen um eine [[Strafrechtsreform]] ein. Im Gegensatz zu von Liszt, der eine „präventive Schutzstrafe“ – und somit ein einspuriges Kriminalstrafsystem – propagierte, schlug Exner jedoch - hierbei an Ideen von Carl Stooß anknüpfend - eine Zweispurigkeit des Kriminaljustizsystems vor: Dem System der repressiven, [[Generalprävention|generalpräventiv]] orientierten Strafen sei ein eigenständiges System von [[Spezialprävemtion|spezialpräventiven]] „Sicherungsmitteln“ gegenüberzustellen.[6] Insoweit war Exner ein Vordenker des heute geltenden Strafrechts, das auf eben dieser Unterscheidung zwischen „Strafen“ und „Maßnahmen“ (von Exner als „Sicherungsmittel“ bezeichnet) aufbaut. | Exner setzte sich für eine Fortführung der von Franz von Liszt und Carl Stooß inspirierten Bemühungen um eine [[Strafrechtsreform]] ein. Im Gegensatz zu von Liszt, der eine „präventive Schutzstrafe“ – und somit ein einspuriges Kriminalstrafsystem – propagierte, schlug Exner jedoch - hierbei an Ideen von Carl Stooß anknüpfend - eine Zweispurigkeit des Kriminaljustizsystems vor: Dem System der repressiven, [[Generalprävention|generalpräventiv]] orientierten Strafen sei ein eigenständiges System von [[Spezialprävemtion|spezialpräventiven]] „Sicherungsmitteln“ gegenüberzustellen.[6] Insoweit war Exner ein Vordenker des heute geltenden Strafrechts, das auf eben dieser Unterscheidung zwischen „Strafen“ und „Maßnahmen“ (von Exner als „Sicherungsmittel“ bezeichnet) aufbaut. | ||
Als Kriminologe untersuchte Exner Kriminalität sowohl auf der Makroebene als gesamtgesellschaftliches Phänomen (''„das Verbrechen im Leben des Gesellschaft“'', bzw. ab 1939: ''„im Leben der Volksgemeinschaft“'') als auch auf der Mikroebene als Persönlichkeitsäußerung des individuellen Täters. Die jeweilige Tat betrachtete Exner sodann als ein auf komplexe Weise aus ''Anlage''- und ''Umweltfaktoren'' resultierendes Produkt: Was aus der „Anlage“ eines Menschen werde, hänge einerseits von der ihn umgebenden „Umwelt“ ab, andererseits seien Art und Wirkungsweise der jeweiligen „Umwelt“ auch wiederum als von der „Anlage“ beeinflußt zu denken.[8a] Hierbei betonte Exner während der Weimarer Republik [[Kriminalitätstheorien|zunächst dezidiert die Vorrangigkeit sozialer Ursachen für die Entstehung von Kriminalität]].[9] Später rückten die "Anlagefaktoren" deutlich stärker in den Vordergrund, verdrängten Exners Annahme, die Kriminalität werde in vielerlei Hinsicht auch durch soziale Ursachen mitbewirkt, jedoch niemals vollständig | Als Kriminologe untersuchte Exner Kriminalität sowohl auf der Makroebene als gesamtgesellschaftliches Phänomen (''„das Verbrechen im Leben des Gesellschaft“'', bzw. ab 1939: ''„im Leben der Volksgemeinschaft“'') als auch auf der Mikroebene als Persönlichkeitsäußerung des individuellen Täters. Die jeweilige Tat betrachtete Exner sodann als ein auf komplexe Weise aus ''Anlage''- und ''Umweltfaktoren'' resultierendes Produkt: Was aus der „Anlage“ eines Menschen werde, hänge einerseits von der ihn umgebenden „Umwelt“ ab, andererseits seien Art und Wirkungsweise der jeweiligen „Umwelt“ auch wiederum als von der „Anlage“ beeinflußt zu denken.[8a] Hierbei betonte Exner während der Weimarer Republik [[Kriminalitätstheorien|zunächst dezidiert die Vorrangigkeit sozialer Ursachen für die Entstehung von Kriminalität]].[9] Später rückten die "Anlagefaktoren" deutlich stärker in den Vordergrund, verdrängten Exners Annahme, die Kriminalität werde in vielerlei Hinsicht auch durch soziale Ursachen mitbewirkt, jedoch niemals vollständig. | ||
===Exner als Kriminalsoziologe=== | ===Exner als Kriminalsoziologe=== |