Franz Exner: Unterschied zwischen den Versionen

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Erwähnenswert sind weiterhin Exners Kontakte zur amerikanischen Kriminologie, insbesondere zu [[Edwin H. Sutherland]], mit dem er seit Ende der zwanziger Jahre eine briefliche Korrespondenz pflegte. Exner unternahm während des Sommersemesters 1934 eine mehrmonatige Studienreise in die USA und traf dort unter anderem mit Sutherland, [[Thorsten Sellin]] und [[Ernest W. Burgess]] persönlich zusammen. Seine Erfahrungen bezüglich des us-amerikanischen [[Strafvollzug]]swesens und der dortigen kriminologischen Forschung verarbeitete er sodann literarisch in seinem "Kriminalistischen Bericht über eine Reise nach Amerika" (veröffentlicht 1935 in der [[Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft]], ZSTW).
Erwähnenswert sind weiterhin Exners Kontakte zur amerikanischen Kriminologie, insbesondere zu [[Edwin H. Sutherland]], mit dem er seit Ende der zwanziger Jahre eine briefliche Korrespondenz pflegte. Exner unternahm während des Sommersemesters 1934 eine mehrmonatige Studienreise in die USA und traf dort unter anderem mit Sutherland, [[Thorsten Sellin]] und [[Ernest W. Burgess]] persönlich zusammen. Seine Erfahrungen bezüglich des us-amerikanischen [[Strafvollzug]]swesens und der dortigen kriminologischen Forschung verarbeitete er sodann literarisch in seinem "Kriminalistischen Bericht über eine Reise nach Amerika" (veröffentlicht 1935 in der [[Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft]], ZSTW).


Exner gehörte seit 1933 sowohl dem ''Bund nationalsozialistischer Juristen'' als auch dem ''NS-Rechtswahrerbund'' an, war jedoch niemals Mitglied der NSDAP. Im Gegensatz zu vielen seiner akademischen Kollegen behielt Exner seine Münchener Professur daher auch im Zuge der nach dem 8. Mai 1945 stattfindenden „Entnazifizierung“ bei, in deren Verlauf er als politisch „unbelastet“ eingestuft wurde. Als er 1947 starb, war er somit einer der wenigen namhaften Kriminologen, die unter vier verschiedenen politischen Systemen geforscht und gelehrt hatten – von der österreichischen Donaumonarchie über die Weimarer Republik und das „Dritte Reich“ bis hin zur Zeit der Alliierten Besatzung.
Exner gehörte seit 1933 dem ''Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen'' (ab 1936:''NS-Rechtswahrerbund'') an, war jedoch niemals Mitglied der NSDAP. Im Gegensatz zu vielen seiner akademischen Kollegen behielt Exner seine Münchener Professur daher auch im Zuge der nach dem 8. Mai 1945 stattfindenden „Entnazifizierung“ bei, in deren Verlauf er als politisch „unbelastet“ eingestuft wurde. Als er 1947 starb, war er somit einer der wenigen namhaften Kriminologen, die unter vier verschiedenen politischen Systemen geforscht und gelehrt hatten – von der österreichischen Donaumonarchie über die Weimarer Republik und das „Dritte Reich“ bis hin zur Zeit der Alliierten Besatzung.


Exner war Herausgeber der „Kriminalistischen Abhandlungen“ (1926–1941) und seit 1936 – zusammen mit dem Juristen Rudolf Sieverts sowie den Medizinern Hans Reiter und Hans Bürger-Prinz – Mitherausgeber der „[[Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform]]“ (ab 1937: „Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform“). 1937 war Exner dritter Vorsitzender der „[[Kriminalbiologische Gesellschaft|Kriminalbiologischen Gesellschaft]]“, einer die interdisziplinäre Zusammenarbeit der akademischen Kriminalwissenschaft, der kriminalbiologischen Untersuchungspraxis und administrativen Behörden forcierenden Organisation.[3] 1945/46 verteidigte er in den Nürnberger Prozessen zusammen mit Hermann Jahrreis den als Hauptkriegsverbrecher angeklagten Generaloberst Alfred Jodl, Mitglied des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht.[4]
Exner war Herausgeber der „Kriminalistischen Abhandlungen“ (1926–1941) und seit 1936 – zusammen mit dem Juristen Rudolf Sieverts sowie den Medizinern Hans Reiter und Hans Bürger-Prinz – Mitherausgeber der „[[Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform]]“ (ab 1937: „Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform“). 1937 war Exner dritter Vorsitzender der „[[Kriminalbiologische Gesellschaft|Kriminalbiologischen Gesellschaft]]“, einer die interdisziplinäre Zusammenarbeit der akademischen Kriminalwissenschaft, der kriminalbiologischen Untersuchungspraxis und administrativen Behörden forcierenden Organisation.[3] 1945/46 verteidigte er in den Nürnberger Prozessen zusammen mit Hermann Jahrreis den als Hauptkriegsverbrecher angeklagten Generaloberst Alfred Jodl, Mitglied des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht.[4]
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