Franz Exner: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachdem er in seinen ersten vier Schuljahren privat unterrichtet worden war, besuchte Exner das „Schottengymnasium“ in Wien, das er im Jahre 1900 mit der Matura abschloss.[2]
Nachdem er in seinen ersten vier Schuljahren privat unterrichtet worden war, besuchte Exner das „Schottengymnasium“ in Wien, das er im Jahre 1900 mit der Matura abschloss.[2]


Nach einem freiwilligen Jahr beim österreich-ungarischen Militär studierte Exner in Wien und Heidelberg Rechtswissenschaften. Er beendete sein Studium nach den drei damals üblichen Staatsexamina im Jahre 1906 mit der Promotion zum Dr. jur. Hieran schloß sich direkt Franz Exners Referendarzeit an, in der er als Anwärter auf das Richteramt in Wien erste praktische Erfahrungen sammeln konnte. Noch während des Referendariats ließ er sich von diesem für einen einjährigen Studienaufenthalt am Kriminalistischen Seminar des Strafrechtsreformers Franz von Liszt in Berlin beurlauben.   
Nach einem freiwilligen Jahr beim österreich-ungarischen Militär studierte Exner in Wien und Heidelberg Rechtswissenschaften. Er beendete sein Studium nach den drei damals üblichen Staatsexamina im Jahre 1906 mit der Promotion zum Dr. jur. Hieran schloß sich direkt Franz Exners Referendarzeit an, in der er als Anwärter auf das Richteramt in Wien erste praktische Erfahrungen sammeln konnte. Noch während des Referendariats ließ er sich von diesem für einen einjährigen Studienaufenthalt (1907-1908) zwecks wissenschaftlicher Arbeit am Kriminalistischen Seminar des Strafrechtsreformers Franz von Liszt in Berlin beurlauben.   


Exner wurde 1910 Privatdozent in Wien und hatte anschließend Professuren in [[Czernowitz]] (1912), Prag (1916), Tübingen (1919) und Leipzig (1921). Am 1. April 1933 folgte er einem Ruf auf eine Professur für [[Strafrecht]], [[Strafprozess]]recht und [[Kriminologie]] an die Ludwig-Maximilians-Universität München.  
Exner wurde 1910 Privatdozent in Wien und hatte anschließend Professuren in [[Czernowitz]] (1912), Prag (1916), Tübingen (1919) und Leipzig (1921). Am 1. April 1933 folgte er einem Ruf auf eine Professur für [[Strafrecht]], [[Strafprozess]]recht und [[Kriminologie]] an die Ludwig-Maximilians-Universität München.  
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