Franz Exner: Unterschied zwischen den Versionen

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===Exner als Kriminalsoziologe===
===Exner als Kriminalsoziologe===
Als ''Kriminalsoziologe'' wurde Exner durch seine Abhandlung „Krieg und Kriminalität“ (1926) bekannt, die ihm – obschon von seiner Ausbildung her Jurist – den Ruf als „Deutschlands bedeutendster Kriminalsoziologe“ eintrug.[8] Diesen Ruf festigte er durch seinen um 1932/33 herum verfassten Artikel „Kriminalsoziologie“, der 1936 im zweiten Band des damals maßgeblichen Handwörterbuch der Kriminologie erschien.  
Als ''Kriminalsoziologe'' wurde Exner durch seine Abhandlung „Krieg und Kriminalität“ (1926) bekannt, die ihm – obschon von seiner Ausbildung her Jurist – den Ruf als „Deutschlands bedeutendster Kriminalsoziologe“ eintrug.[8] Diesen Ruf festigte er durch seinen um 1932/33 herum verfassten Artikel „Kriminalsoziologie“, der 1936 im zweiten Band des damals maßgeblichen ''Handwörterbuch der Kriminologie'' erschien.  


Exner fasste den Begriff der „Kriminalsoziologie“ − wie er ihn in seinem Aufsatz Kriminalsoziologie (1932/33) definierte – für die damalige Zeit überraschend weit.[10] Er stellte der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ eine „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ gegenüber:
Exner fasste den Begriff der „Kriminalsoziologie“ − wie er ihn in seinem Artikel ''Kriminalsoziologie'' (1932/33) definierte – für die damalige Zeit überraschend weit.[10] Er stellte der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ eine „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ gegenüber:


Bereits Exners Definition der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ kann für die damalige Zeit als durchaus innovativ angesehen werden: Er betrachtete die Kriminalsoziologie als eine wertfreie Tatsachenwissenschaft. Ihre Aufgabe sei es, das Verbrechen als eine gesellschaftliche Erscheinung zu beschreiben und in seiner  gesellschaflichen Bedingtheit zu erklären. [11] Diese Herangehensweise entsprach zwar dem Paradigma einer [[Ätiologie|ätiologischen]] (verursachungsgemäßen) Kriminologie. Vor Franz Exner hatte jedoch noch kein deutschsprachiger Kriminologe eine ähnliche, sich rein auf die gesellschaftlichen Ursachen der Kriminalität beziehende Definition der Kriminalsoziologie dargelegt. Franz von Liszt beispielsweise, der das Verbrechen ebenfalls bereits als eine "gesellschaftliche Erscheinung" bezeichnete, hatte unter Kriminalsoziologie noch eine Art Oberdisziplin unter Einschluß der Kriminalanthropologie verstanden. Auch die Wertfreiheit der Disziplin war keineswegs unumstritten. So betrachtete es [[Wilhelm Sauer]] als die Aufgabe der KS, zu einer Ethisierung des Strafrechts beizutragen; sie sei eine "nicht für, sondern gegen den Verbrecher" eintretende, mithin ausdrücklich nicht wertfreie, Wissenschaft.
Bereits Exners Definition der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ kann für die damalige Zeit als durchaus innovativ angesehen werden: Er betrachtete die Kriminalsoziologie als eine wertfreie Tatsachenwissenschaft. Ihre Aufgabe sei es, das Verbrechen als eine gesellschaftliche Erscheinung zu beschreiben und in seiner  gesellschaflichen Bedingtheit zu erklären. [11] Diese Herangehensweise entsprach zwar dem Paradigma einer [[Ätiologie|ätiologischen]] (verursachungsgemäßen) Kriminologie. Vor Franz Exner hatte jedoch noch kein deutschsprachiger Kriminologe eine ähnliche, sich rein auf die gesellschaftlichen Ursachen der Kriminalität beziehende Definition der Kriminalsoziologie dargelegt. Franz von Liszt beispielsweise, der das Verbrechen ebenfalls bereits als eine "gesellschaftliche Erscheinung" bezeichnete, hatte unter Kriminalsoziologie noch eine Art Oberdisziplin unter Einschluß der Kriminalanthropologie verstanden. Auch die Wertfreiheit der Disziplin war keineswegs unumstritten. So betrachtete es [[Wilhelm Sauer]] als die Aufgabe der KS, zu einer Ethisierung des Strafrechts beizutragen; sie sei eine "nicht für, sondern gegen den Verbrecher" eintretende, mithin ausdrücklich nicht wertfreie, Wissenschaft.
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