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===Exner als Kriminalsoziologe=== | ===Exner als Kriminalsoziologe=== | ||
Als ''Kriminalsoziologe'' wurde Exner durch seine Abhandlung „Krieg und Kriminalität“ (1926) bekannt, die ihm – obschon von seiner Ausbildung her Jurist – den Ruf als „Deutschlands bedeutendster Kriminalsoziologe“ eintrug.[8] Diesen Ruf festigte er durch seinen um 1932/33 herum verfassten Artikel „Kriminalsoziologie“, der 1936 im zweiten Band des damals maßgeblichen Handwörterbuch der Kriminologie erschien. | |||
Exner fasste den Begriff der „Kriminalsoziologie“ − wie er ihn in seinem Aufsatz Kriminalsoziologie (1932/33) definierte – für die damalige Zeit überraschend weit.[10] Er stellte der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ eine „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ gegenüber: | Exner fasste den Begriff der „Kriminalsoziologie“ − wie er ihn in seinem Aufsatz Kriminalsoziologie (1932/33) definierte – für die damalige Zeit überraschend weit.[10] Er stellte der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ eine „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ gegenüber: | ||