Franz Exner: Unterschied zwischen den Versionen

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Exner fasste den Begriff der „Kriminalsoziologie“ − wie er ihn in seinem Aufsatz Kriminalsoziologie (1931) konzipierte – für die damalige Zeit erstaunlich weit.[10] Er stellte der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ eine „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ gegenüber.
Exner fasste den Begriff der „Kriminalsoziologie“ − wie er ihn in seinem Aufsatz Kriminalsoziologie (1931) konzipierte – für die damalige Zeit erstaunlich weit.[10] Er stellte der „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ eine „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ gegenüber.


Die „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ wusste sich hierbei dem traditionellen Verständnis der Kriminalsoziologie verpflichtet: Vom Verhalten krimineller Personen ausgehend, sollte sie das Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinung beschreiben und in seiner gesellschaftlichen Bedingtheit zu begreifen versuchen.[11] Diese Herangehensweise entsprach dem damaligen Paradigma einer ätiologischen (verursachungsgemäßen) Kriminologie.
Die „Kriminalsoziologie im engeren Sinne“ wusste sich hierbei dem traditionellen Verständnis der Kriminalsoziologie verpflichtet: Vom Verhalten krimineller Personen ausgehend, sollte sie das Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinung beschreiben und in seiner gesellschaftlichen Bedingtheit zu begreifen versuchen.[11] Diese Herangehensweise entsprach dem damaligen Paradigma einer [[Ätiologie|ätiologischen]] (verursachungsgemäßen) Kriminologie.


Die „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ hingegen sollte zusätzlich auch die gesellschaftlichen und staatlichen Bezüge des Phänomens Kriminalität untersuchen. Der „Soziologie der Verbrechensverfolgung“ fiel hierbei die Aufgabe einer empirischen Erforschung des Kriminaljustizsystems und der in ihm tätigen Personen (Richter, Staatsanwälte usw.) zu. Darüber hinaus sollte eine „Soziologie der Verbrechensauffassung“ herausarbeiten, wie die „Gesellschaft“ das Verbrechen definiert und auf kriminelle Handlungen reagiert, um diese Betrachtungsweise der staatlichen Herangehensweise wissenschaftlich gegenüberstellen zu können.[12]
Die „Kriminalsoziologie im weiteren Sinne“ hingegen sollte zusätzlich auch die gesellschaftlichen und staatlichen Bezüge des Phänomens Kriminalität untersuchen. Der „Soziologie der Verbrechensverfolgung“ fiel hierbei die Aufgabe einer empirischen Erforschung des Kriminaljustizsystems und der in ihm tätigen Personen (Richter, Staatsanwälte usw.) zu. Darüber hinaus sollte eine „Soziologie der Verbrechensauffassung“ herausarbeiten, wie die „Gesellschaft“ das Verbrechen definiert und auf kriminelle Handlungen reagiert, um diese Betrachtungsweise der staatlichen Herangehensweise wissenschaftlich gegenüberstellen zu können.[12]
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