Franz Exner: Unterschied zwischen den Versionen

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===Überblick===
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Franz Exners kriminalwissenschaftliches System steht in der Tradition der sogenannten „modernen Strafrechtsschule“ des Strafrechtsreformers Franz von Liszt[5], dessen Ideen Exner eigenständig fortbildete. Nachdem er sich bei diesem zunächst durch eine grundlegende strafrechtsdogmatisch–rechtsphilosophische Arbeit über „das Wesen der Fahrlässigkeit“ habilitiert hatte, widmete er sich in der Folgezeit hauptsächlich kriminalpolitischen und kriminologischen Themen.
Franz Exners kriminalwissenschaftliches System steht in der Tradition der sogenannten „modernen Strafrechtsschule“ des Strafrechtsreformers [[Franz von Liszt]][5], dessen Ideen Exner eigenständig fortbildete. Nachdem er sich bei diesem zunächst durch eine grundlegende strafrechtsdogmatisch–rechtsphilosophische Arbeit über „das Wesen der Fahrlässigkeit“ habilitiert hatte, widmete er sich in der Folgezeit hauptsächlich kriminalpolitischen und kriminologischen Themen.


Exner setzte sich für eine Fortführung der von Franz von Liszt inspirierten Strafrechtsreform ein. Im Gegensatz zu Liszt, der eine „präventive Schutzstrafe“ – und somit ein einspuriges Kriminalstrafsystem – propagierte, schlug Exner jedoch eine Zweispurigkeit des Kriminaljustizsystems vor: Dem System der repressiven Strafen sei ein eigenständiges System von spezialpräventiven „Sicherungsmitteln“ gegenüberzustellen.[6] Insoweit war Exner ein Vordenker des heute geltenden Strafrechts, das auf eben dieser Unterscheidung zwischen „Strafen“ und „Maßnahmen“ (von Exner als „Sicherungsmittel“ bezeichnet) aufbaut.
Exner setzte sich für eine Fortführung der von Franz von Liszt inspirierten [[Strafrechtsreform]] ein. Im Gegensatz zu Liszt, der eine „präventive Schutzstrafe“ – und somit ein einspuriges Kriminalstrafsystem – propagierte, schlug Exner jedoch eine Zweispurigkeit des Kriminaljustizsystems vor: Dem System der repressiven Strafen sei ein eigenständiges System von spezialpräventiven „Sicherungsmitteln“ gegenüberzustellen.[6] Insoweit war Exner ein Vordenker des heute geltenden Strafrechts, das auf eben dieser Unterscheidung zwischen „Strafen“ und „Maßnahmen“ (von Exner als „Sicherungsmittel“ bezeichnet) aufbaut.


Neben seinen Abhandlungen und seinen internationalen Aktivitäten war es vor allem sein Lehrbuch (1. und 2. Auflage von 1939/1944: „Kriminalbiologie“; 3. Auflage 1949: „Kriminologie“), das ihm den Tübinger Professoren Karl Peters (Strafrechtler) und Hans Göppinger (Kriminologe) zufolge eine herausgehobene Stellung innerhalb der deutschen Kriminologie sicherte.[7] Die deutschsprachige Kriminologie und Strafrechtswissenschaft rezipierte Exner somit bis in die siebziger Jahre hinein zunächst positiv.
Neben seinen Abhandlungen und seinen internationalen Aktivitäten war es vor allem sein Lehrbuch (1. und 2. Auflage von 1939/1944: „Kriminalbiologie“; 3. Auflage 1949: „Kriminologie“), das ihm den Tübinger Professoren Karl Peters (Strafrechtler) und Hans Göppinger (Kriminologe) zufolge eine herausgehobene Stellung innerhalb der deutschen Kriminologie sicherte.[7] Die deutschsprachige Kriminologie und Strafrechtswissenschaft rezipierte Exner somit bis in die siebziger Jahre hinein zunächst positiv.
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