Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In seinen Mitteln des gebändigten Krieges, also zur Behandlung des aus dem Personenstatus Exkludierten, wäre der Staat in soweit frei, dass er lediglich Rechte des Eigentums einräumt und in seinem Zwang so zurückhaltend agiert, dass ein späterer Friedensschluss noch möglich sein könnte (Jakobs 2004: 97). Dies bedeutet bei ihm, dass die Einführung eines Feindstrafrechtes nicht heißen kann, ''nunmehr sei '"alles'" erlaubt'' und dass man ''über das Erforderliche'' hinausgehen dürfe (Jakobs 2000: 137).</p>
In seinen Mitteln des gebändigten Krieges, also zur Behandlung des aus dem Personenstatus Exkludierten, wäre der Staat in soweit frei, dass er lediglich Rechte des Eigentums einräumt und in seinem Zwang so zurückhaltend agiert, dass ein späterer Friedensschluss noch möglich sein könnte (Jakobs 2004: 97). Dies bedeutet bei ihm, dass die Einführung eines Feindstrafrechtes nicht heißen kann, ''nunmehr sei '"alles'" erlaubt'' und dass man ''über das Erforderliche'' hinausgehen dürfe (Jakobs 2000: 137).</p>


===Kennzeichen des Feindstrafrechtes nach Jakobs===
===Kennzeichen des Feindstrafrechtes im Sinne Jakobs===


#Vorverlegung der Strafbarkeit bzw. Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat.
#Vorverlegung der Strafbarkeit bzw. Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat.
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