Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kriminologische Relevanz und Ausblick==
==Kriminologische Relevanz und Ausblick==


<p align="justify">Begreift man das Feindstrafrecht in seinem erweiterten Begriff siedelt es sich in der zeitlichen Verortung einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Postmoderne Postmoderne] an, welche sich im politischen System des [http://de.wikipedia.org/wiki/Neokonservatismus Neokonservatismus] finden ließe. Dieses flankiert durch einen expressiven Denkstil, in welchem das [[Kriminalpolitik| kriminalpolitische]] Ziel die Exklusion, Unschädlichmachung oder Vergeltung des Feindes ist. Dabei ist dieser nicht besserungsfähig und es könnte per se jedermann sein, eben nach Stimmung der Lage (vgl. Asholt, M 2011, S. 183). Dabei wären die noch zu gebrauchenden "milderen" Machtmittel: Kontrolle, harte Strafen und Inhaftierung (vgl. Schlepper 2013 Vorlesung WBMA Kriminologie HH). Diese "criminology of the other" (vgl. Garland 2001), welche das Rechtsgut der Sicherheit als oberste Priorität ansieht (vgl. Garland 2008, S. 345) wäre dann als Strukturtypus einer Gesellschaft anzusehen, in der die Würde des Menschen kein unantastbares Rechtsgut mehr wäre un die [[Soziale Kontrolle]] regiert.</p>  
<p align="justify">Begreift man das Feindstrafrecht in seinem erweiterten Begriff siedelt es sich in der zeitlichen Verortung einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Postmoderne Postmoderne] an, welche sich im politischen System des [http://de.wikipedia.org/wiki/Neokonservatismus Neokonservatismus] finden ließe. Dieses flankiert durch einen expressiven Denkstil, in welchem das [[Kriminalpolitik| kriminalpolitische]] Ziel die Exklusion, Unschädlichmachung oder Vergeltung des Feindes ist. Dabei ist dieser nicht besserungsfähig und es könnte per se jedermann sein, eben nach Stimmung der Lage (Asholt 2011: 183). Dabei wären die noch zu gebrauchenden "milderen" Machtmittel: Kontrolle, harte Strafen und Inhaftierung (Schlepper 2013: Vorlesung WBMA Kriminologie HH). Diese "criminology of the other" (Garland 2001), welche das Rechtsgut der Sicherheit als oberste Priorität ansieht (Garland 2008: 345) wäre dann als Strukturtypus einer Gesellschaft anzusehen, in der die Würde des Menschen kein unantastbares Rechtsgut mehr wäre und die [[Soziale Kontrolle]] "regiert".</p>  
 
 




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