Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB (vgl. Jakobs 1985, S. 773). Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB (vgl. Vormbaum 2009, S. VIX). Weiter Teile der Betäubungsmittelgesetzgebung, wie die §§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG(vgl. Jakobs 1985, S. 753) sowie die Kontaktsperre nach den §§31 ff. EGGVG in der Strafprozessordnung (vgl. Jakobs 2004, S.102).
Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB (vgl. Jakobs 1985, S. 773). Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB (vgl. Vormbaum 2009, S. VIX). Weiter Teile der Betäubungsmittelgesetzgebung, wie die §§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG(vgl. Jakobs 1985, S. 753) sowie die Kontaktsperre nach den §§31 ff. EGGVG in der Strafprozessordnung (vgl. Jakobs 2004, S.102).
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (vgl. Hörnle 2009, S.92 und 94f.) sowie der von ihm gesehene Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, [http://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus Terrorismus] oder [http://de.wikipedia.org/wiki/Organisierte_Kriminalit%C3%A4t Organisierte Kriminalität] eingeschlossen sind (vgl. Aponte 2004, S.131).
Weiter die Tendenz dazu ab dem [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (vgl. Hörnle 2009, S.92 und 94f.) sowie der von ihm gesehene Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, [http://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus Terrorismus] oder [http://de.wikipedia.org/wiki/Organisierte_Kriminalit%C3%A4t Organisierte Kriminalität] eingeschlossen sind (vgl. Aponte 2004, S.131).


===Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs===
===Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs===
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