Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Debatte um das Feindstrafrecht lässt sich also nicht führen, ohne internationale Entwicklungen respektive Entwicklungen im ausländischen Recht zu berücksichtigen. Dies zeigen auch die Beispiele aus Übersee wie aus Kolumbien oder die Entwicklungen in den USA oder die Frage nach dem Feindstrafrecht im Islam. Einigkeit herrscht, was die internationale Rechtsentwicklung betrifft, auf dem Betätigungsfeld eines Feindstrafrechts: Blick auf die Gesetzgebung beim "Kampf" gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität. (vgl. Arnold 2006, S. 310)
Die Debatte um das Feindstrafrecht lässt sich also nicht führen, ohne internationale Entwicklungen respektive Entwicklungen im ausländischen Recht zu berücksichtigen. Dies zeigen auch die Beispiele aus Übersee wie aus Kolumbien oder die Entwicklungen in den USA oder die Frage nach dem Feindstrafrecht im Islam. Einigkeit herrscht, was die internationale Rechtsentwicklung betrifft, auf dem Betätigungsfeld eines Feindstrafrechts: Blick auf die Gesetzgebung beim "Kampf" gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität. (vgl. Arnold 2006, S. 310)
==Kriminologische Relevanz und Ausblick==




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