Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In seinen Mitteln des gebändigten Krieges, also zur Behandlung des aus dem Personenstatus Exkludierten, wäre der Staat soweit frei, dass er lediglich Rechte des Eigentums einräumt (zB für den Sicherungsverwahrten)und in seinem Zwang so zurückhaltend agiert, dass ein späterer Friedensschluss noch möglich sein könnte (vgl. Jakobs 2004, S.97). Dies bedeutet, dass die Einführung eines Feindstrafrechtes nicht heißen kann, "nunmehr sei ''alles'' erlaubt" und dass man "über das Erforderliche" hinausgehen dürfe, so er (Jakobs 2000, S.137).
In seinen Mitteln des gebändigten Krieges, also zur Behandlung des aus dem Personenstatus Exkludierten, wäre der Staat soweit frei, dass er lediglich Rechte des Eigentums einräumt (zB für den Sicherungsverwahrten)und in seinem Zwang so zurückhaltend agiert, dass ein späterer Friedensschluss noch möglich sein könnte (vgl. Jakobs 2004, S.97). Dies bedeutet, dass die Einführung eines Feindstrafrechtes nicht heißen kann, "nunmehr sei ''alles'' erlaubt" und dass man "über das Erforderliche" hinausgehen dürfe, so er (Jakobs 2000, S.137).


== Kennzeichen des Feindstafrechts nach Jakobs==
===Kennzeichen des Feindstafrechts nach Jakobs===


#Vorverlegung der Strafbarkeit bzw. Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat.
#Vorverlegung der Strafbarkeit bzw. Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat.
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#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung.
#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung.
#Abbau prozessualer Garantien (vgl. Sinn 2009, S.223 sowie Morquet 2009, S.49ff.).
#Abbau prozessualer Garantien (vgl. Sinn 2009, S.223 sowie Morquet 2009, S.49ff.).
===Nationale Beispiele zu einem Feindstrafrecht===
Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB (vgl. Jakobs 1985, S. 773). Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB (vgl. Vormbaum 2009, S. VIX) sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, [http://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus Terrorismus] oder [http://de.wikipedia.org/wiki/Organisierte_Kriminalit%C3%A4t Organisierte Kriminalität] eingeschlossen sind (vgl. Aponte 2004, S.131). Weiter Teile der Betäubungsmittelgesetzgebung, wie die §§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG(vgl. Jakobs 1985, S. 753) sowie die Kontaktsperre nach den §§31 ff. EGGVG in der Strafprozessordnung (vgl. Jakobs 2004, S.102).
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (vgl. Hörnle 2009, S.92 und 94f.).


==Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs==
==Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs==
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* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII)
* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII)


==Nationale Beispiele zu einem Feindstrafrecht==
==Der erweiterte Begriff des "Feindstrafrecht"==
 
Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB (vgl. Jakobs 1985, S. 773). Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB (vgl. Vormbaum 2009, S. VIX) sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, [http://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus Terrorismus] oder [http://de.wikipedia.org/wiki/Organisierte_Kriminalit%C3%A4t Organisierte Kriminalität] eingeschlossen sind (vgl. Aponte 2004, S.131). Weiter Teile der Betäubungsmittelgesetzgebung, wie die §§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG(vgl. Jakobs 1985, S. 753) sowie die Kontaktsperre nach den §§31 ff. EGGVG in der Strafprozessordnung (vgl. Jakobs 2004, S.102).
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (vgl. Hörnle 2009, S.92 und 94f.).
 
== Der erweiterte Begriff des "Feindstrafrecht==


Der Diskurs ist dabei aber uneinig, ob sich ''ein'' Feindstrafrecht oder Tendenzen dessen, spätestens mit den Anschlägen des 11.Septembers in den USA Einzug in das deutsche oder inwieweit auch in andere nationale sowie internationale Rechtsmaterien gefunden hat oder eben nicht (vgl. Aponte 2004, S.135).  
Der Diskurs ist dabei aber uneinig, ob sich ''ein'' Feindstrafrecht oder Tendenzen dessen, spätestens mit den Anschlägen des 11.Septembers in den USA Einzug in das deutsche oder inwieweit auch in andere nationale sowie internationale Rechtsmaterien gefunden hat oder eben nicht (vgl. Aponte 2004, S.135).  
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