Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

K
Lemma in Fettschrift
K (Link)
K (Lemma in Fettschrift)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Begriff des Feindstrafrechts wurde vom Strafrechtler Günther Jakobs in den 80 Jahren ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu resozialisieren (weil kein Sozialisationswille vorhanden). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft".
Der Begriff des '''Feindstrafrechts''' wurde vom Strafrechtler Günther Jakobs in den 80 Jahren ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu resozialisieren (weil kein Sozialisationswille vorhanden). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft".


Laut Jakobs sind typische Kennzeichen des Feindstrafrechts:
Laut Jakobs sind typische Kennzeichen des Feindstrafrechts:
1.480

Bearbeitungen