Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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<p align="justify">Begreift man das Feindstrafrecht in seinem erweiterten Begriff, siedelt es sich in der zeitlich-gesellschaftlichen Verortung einer [[Spätmoderne]] respektive [Postmoderne]] an, welche sich im politischen System des [[Neokonservatismus]] finden lässt. Dies flankiert durch einen expressiven Denkstil, in welchem die [[Kriminalpolitik]] das Ziel der Exklusion, Unschädlichmachung oder Vergeltung des Feindes besitzt. Dabei ist dieser nicht besserungsfähig und es könnte per se jedermann sein, eben nach Stimmung der Lage (Asholt 2011: 183) - dabei wären die noch zu gebrauchenden "milderen" Machtmittel: Kontrolle, harte Strafen und Inhaftierung (Schlepper 2013: Vorlesung WBMA Kriminologie HH). Diese "criminology of the other" (Garland 2001), welche das Rechtsgut der Sicherheit als oberste Priorität ansieht ([[David Garland|Garland]] 2008: 345) wäre dann als Strukturtypus einer Gesellschaft anzusehen, in der die Würde des Menschen kein unantastbares Rechtsgut mehr wäre und die [[Soziale Kontrolle]] "regiert".</p>
<p align="justify">Begreift man das Feindstrafrecht in seinem erweiterten Begriff, siedelt es sich in der zeitlich-gesellschaftlichen Verortung einer [[Spätmoderne]] respektive [Postmoderne]] an, welche sich im politischen System des [[Neokonservatismus]] finden lässt. Dies flankiert durch einen expressiven Denkstil, in welchem die [[Kriminalpolitik]] das Ziel der Exklusion, Unschädlichmachung oder Vergeltung des Feindes besitzt. Dabei ist dieser nicht besserungsfähig und es könnte per se jedermann sein, eben nach Stimmung der Lage (Asholt 2011: 183) - dabei wären die noch zu gebrauchenden "milderen" Machtmittel: Kontrolle, harte Strafen und Inhaftierung (Schlepper 2013: Vorlesung WBMA Kriminologie HH). Diese "criminology of the other" (Garland 2001), welche das Rechtsgut der Sicherheit als oberste Priorität ansieht ([[David Garland|Garland]] 2008: 345) wäre dann als Strukturtypus einer Gesellschaft anzusehen, in der die Würde des Menschen kein unantastbares Rechtsgut mehr wäre und die [[Soziale Kontrolle]] "regiert".</p>
==Historisches==
Mit Beginn der Aufklärung und des liberalen rechtsstaatlichen Strafrechts sind feindstrafrechtliche Tendenzen oder ganze Rechtsmaterien meist zur Verfolgung Anderer zu finden. bereits in der Kaiserzeit Anwendung zum Beispiel in Form des Kolonialstrafrechts (Arnold 2006, S. 308)
Ferrando Mantovani Kritik des Feindstrafrechts, Absolutismus, franz. Revolution, Dikaturen des 20. Jahrhunderts,
<nowiki>Während Jakobs das Feindstrafrecht erstens in außergewöhnlichen Gefährdungslagen für zulässig und zweitens die Voraussetzungen einer solchen Gefährdungslage spätestens seit dem 11. September 2001 auch empirisch für gegeben hält, hatte der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda (1966: 11), schon im Rahmen der Diskussion um die Notstandsgesetze in den 1960er Jahren festgestellt: „Gegen den Notstand muß Vorsorge getroffen werden; aber das darf nicht so geschehen, daß hierdurch die freiheitlich demokratische Grundordnung, deren Schutz alle Verteidigungsmaßnahmen dienen sollen, verloren geht. Sonst könnte der Rechtsstaat (...) vielleicht nach außen erfolgreich verteidigt werden, würde aber zugleich im Inneren tödlich getroffen werden und müßte so auch dann untergehen (...).“</nowiki>


==Literatur==
==Literatur==
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