Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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4. Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)
4. Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)


In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - Spricht der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern droht er seinen Feinden. (Quelle: Günther Jakobs, Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar), in: Eser, Albin/Hassemer, Winfried/Burkhart, Björn (2000)
In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - Spricht der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern droht er seinen Feinden.
 
 
==Literatur==
*Günther Jakobs, Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar), in: Eser, Albin/Hassemer, Winfried/Burkhart, Björn (2000)
 
==Links==
*Feindstrafrecht, in: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Feindstrafrecht&action=history
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