Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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4. Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG) | 4. Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG) | ||
In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - Spricht der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern droht er seinen Feinden. | In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - Spricht der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern droht er seinen Feinden. | ||
==Literatur== | |||
*Günther Jakobs, Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar), in: Eser, Albin/Hassemer, Winfried/Burkhart, Björn (2000) | |||
==Links== | |||
*Feindstrafrecht, in: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Feindstrafrecht&action=history |