Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff des Feindstrafrechts wurde vom Strafrechtler Günther Jakobs in den 80 Jahren ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" Strafrecht gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu resozialisieren (weil kein Sozialisationwille vorhanden). Der Straftäter oder blosse potentieller Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft".
Der Begriff des Feindstrafrechts wurde vom Strafrechtler Günther Jakobs in den 80 Jahren ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" Strafrecht gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu resozialisieren (weil kein Sozialisationwille vorhanden). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft".


Laut Jakobs sind typische Kennzeichen des Feinstrafrechts:
Laut Jakobs sind typische Kennzeichen des Feinstrafrechts:
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4. Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)
4. Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)


In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - Spricht der Staat nicht mit seinen Bürdern, sondern droht er seinen Feinden. (Quelle: Günther Jakobs, Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar), in: Eser, Albin/Hassemer, Winfried/Burkhart, Björn (2000)
In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - Spricht der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern droht er seinen Feinden. (Quelle: Günther Jakobs, Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar), in: Eser, Albin/Hassemer, Winfried/Burkhart, Björn (2000)
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