Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

884 Bytes hinzugefügt ,  02:09, 12. Mär. 2015
Zeile 60: Zeile 60:
Der wissenschaftliche Diskurs bleibt bei aller Kritik an Jakobs aber dennoch uneinig, ob sich nicht doch oder schon in wieweit ''ein'' "Feindstrafrecht" oder Tendenzen dessen - spätestens mit den Anschlägen des 11. Septembers in den USA Einzug - im deutschen oder auch in anderen nationalen sowie internationalen Rechtsmaterien finden lassen (vgl. Aponte 2004, S.135). Eine Begründung dafür, dass sich die Kritik an einem "Feindstrafrecht" derart an ihm kristallisiert liegt unter Umständen nicht nur an den bereits genannten Gründen, sondern vielleicht auch darin, dass "das Verständnis des Feindstrafrechts von eindeutigen Kampf-Regelungen bis hin zu alltäglichem Recht reicht" (Asholt 2011, S. 184f.). Legt man die oben genannten Merkmale für die Bestimmung eines "Feindstrafrechts" zugrunde, erkennt man aber im geltenden Strafrecht "einen Übergang zu einer Bekämpfung immer stärker personalisierter und aus der Hauptgesellschaft ausgeschlossener Gruppen [, wie beispielhaft die Gruppen der] Terroristen oder den jugendlichen Intensivtäter" (Asholt 2011, S. 185).
Der wissenschaftliche Diskurs bleibt bei aller Kritik an Jakobs aber dennoch uneinig, ob sich nicht doch oder schon in wieweit ''ein'' "Feindstrafrecht" oder Tendenzen dessen - spätestens mit den Anschlägen des 11. Septembers in den USA Einzug - im deutschen oder auch in anderen nationalen sowie internationalen Rechtsmaterien finden lassen (vgl. Aponte 2004, S.135). Eine Begründung dafür, dass sich die Kritik an einem "Feindstrafrecht" derart an ihm kristallisiert liegt unter Umständen nicht nur an den bereits genannten Gründen, sondern vielleicht auch darin, dass "das Verständnis des Feindstrafrechts von eindeutigen Kampf-Regelungen bis hin zu alltäglichem Recht reicht" (Asholt 2011, S. 184f.). Legt man die oben genannten Merkmale für die Bestimmung eines "Feindstrafrechts" zugrunde, erkennt man aber im geltenden Strafrecht "einen Übergang zu einer Bekämpfung immer stärker personalisierter und aus der Hauptgesellschaft ausgeschlossener Gruppen [, wie beispielhaft die Gruppen der] Terroristen oder den jugendlichen Intensivtäter" (Asholt 2011, S. 185).


Während ein Teil des Diskurses von einem engeren Begriff des Feindstrafrecht ausgehen und dieses in der Praxis eher nicht sehen (vgl. Hassemer 2006, S. 137), wird dennoch zunehmend ein eher weiter Feindstrafrechtsbegriff verortet, eine Tendenz, zu verstehen als ein ein Bekämpfungsstrafrecht wobei "dieses Bekämpfungsstrafrecht [...] ein deutliches Kennzeichen und ein Merkmal des modernen Strafrechts" darstellt. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-08/index.php?sz=9
Während ein Teil des Diskurses von einem engeren Begriff des Feindstrafrecht ausgehen und dieses in der Praxis eher nicht sehen (vgl. Hassemer 2006, S. 137), wird dennoch zunehmend ein eher weiter Feindstrafrechtsbegriff verortet, eine Tendenz, zu verstehen als ein ein Bekämpfungsstrafrecht wobei "dieses Bekämpfungsstrafrecht [...] ein deutliches Kennzeichen und ein Merkmal des modernen Strafrechts" darstellt (Arnold 2006, S. 304).
 
 
Die Debatte um das Feindstrafrecht lässt sich nicht führen, ohne internationale Entwicklungen respektive Entwicklungen im ausländischen Recht zu berücksichtigen. Das Beispiel Kolumbiens mit der Publikation von Alejandro Aponte[27] ist dafür ebenso signifikant wie die Aufsätze in dem Buch von Thomas Uwer und dem Organisationsbüro von David Cole über die Entwicklungen in den USA[28] und von Philipp Thiée über die Frage nach dem Feindstrafrecht im Islam.[29]
 
Zu unterschiedlich sind die ausländischen Strafrechtskulturen, und die ihnen zugrunde liegenden Straf- und Menschenrechtsverständnisse, als a priori von der internationalen Übertragbarkeit meiner beiden bisherigen Thesen ausgegangen werden könnte.
 
Was die internationale und ausländische Rechtsentwicklung betrifft, so richtet sich der Blick besonders auf die Gesetzgebung beim "Kampf" gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität.




204

Bearbeitungen