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* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII) | * die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII) | ||
Fürsprecher eines Feindstrafrechtes sind dennoch auch im aktuellen Diskurs zu finden. So gibt es die Positionen, dass dem Sinn nach feindstrafrechtliche Regelungen sogar noch verstärkt im Deutschen Strafrecht Einzug finden müssten, wie der Einsatz von Brechmitteln oder der weitere Abbau von prozessualen Garantien in der StPO (vgl. | Fürsprecher eines Feindstrafrechtes sind dennoch auch im aktuellen Diskurs zu finden. So gibt es die Positionen, dass dem Sinn nach feindstrafrechtliche Regelungen sogar noch verstärkt im Deutschen Strafrecht Einzug finden müssten, wie der Einsatz von Brechmitteln oder der weitere Abbau von prozessualen Garantien in der StPO (vgl. Lesch 2001, S. 189ff. zitiert nach Morquet 2009, S. 74f.) um den Rechtsgüterschutz sicherzustellen. Oder die Feststellung erhoben wird, dass ''gegenüber Bürgern muss Folter verboten bleiben'', wobei unklar bleibt, was dann für Feinde gelten soll (Pawlik FAZ 2003 Nr. 51 zitiert nach Morquet 2009, S. 76f.). | ||
==Der erweiterte Begriff des "Feindstrafrecht"== | ==Der erweiterte Begriff des "Feindstrafrecht"== |
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