Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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===Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs===
===Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs===


Eine Kritik an seinem Konzept des extra kodierten Feindstrafrechtes zur Abwehr von Gefahren und Beschädigungen von Rechtsgütern und zu erwartenden Normbrüchen lässt er nur insoweit zu, dass er sich gegen eine ''Verteufelung'' dessen verwahrt. Denn damit sei das Problem, "wie man mit den Individuen umgehen soll, die sich nicht unter eine bürgerliche Verfassung zwingen lassen", nicht zu lösen (Jakobs 2004, S.103 und vgl. Vormbaum 2009, S. VII).
Eine Kritik an seinem Konzept des extra kodierten Feindstrafrechtes zur Abwehr von Gefahren und Beschädigungen von Rechtsgütern und zu erwartenden Normbrüchen lässt Jakobs nur insoweit zu, dass er sich gegen eine angenommene ''Verteufelung'' dessen verwahrt: Denn damit sei das Problem, "wie man mit den Individuen umgehen soll, die sich nicht unter eine bürgerliche Verfassung zwingen lassen", nicht zu lösen (Jakobs 2004, S.103 und vgl. Vormbaum 2009, S. VII).


Die Kritik an der Lehre des Feindstrafrechts nach Jakobs erstreckt sich dabei über seine Haltung, welche aus einer Doppeldeutigkeit der von Jakobs formulierten Ansichten (vgl. Aponte 2004, S.129ff.) resultiert, bis zum Vorwurf, dass ein Tabubruch wie die Diminuierung von Bürgern zu Feinden und Unpersonen in der wissenschaftlichen Arbeit auch Steigvorlage für einen Unrechtsstaat (vgl. Eser 2000, S.137) sei oder dass es sich nicht um ein Recht im eigentlichen Sinn handeln kann (trotz Paragraphen und ganzer Gesetze) sondern um eine Demonstration von Macht (vgl. Albrecht 2006, S.117).
Die Kritik an seiner Lehre erstreckt sich dabei von seiner Haltung, welche aus einer Doppeldeutigkeit der von Jakobs formulierten Ansichten (vgl. Aponte 2004, S.129ff.) resultiert, über den Vorwurf, dass ein Tabubruch wie die Diminuierung von Bürgern zu Feinden und Unpersonen in der wissenschaftlichen Arbeit auch Steigvorlage für einen Unrechtsstaat (vgl. Eser 2000, S.137) sei bis hin, dass es sich nicht um ein Recht im eigentlichen Sinn handeln kann (trotz Paragraphen und ganzer Gesetze) sondern um eine Demonstration von Macht (vgl. Albrecht 2006, S.117).


Zusammenfassend wird die Lehre des Feindstrafrechts nach Jakobs von einem Großteil des wissenschaftlich-rechtsphilosophischen Diskurses aus den folgenden Gründen kritisiert oder abgelehnt:
Zusammenfassend wird die Lehre des Feindstrafrechts nach Jakobs von einem Großteil des wissenschaftlich-rechtsphilosophischen Diskurses aus den folgenden Gründen kritisiert oder abgelehnt:
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* die ihm unterstellte affirmative Haltung ohne konkrete Distanzierung
* die ihm unterstellte affirmative Haltung ohne konkrete Distanzierung
* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII)
* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII)
Fürsprecher oder Schüler seiner Lehre sind:


==Der erweiterte Begriff des "Feindstrafrecht"==
==Der erweiterte Begriff des "Feindstrafrecht"==
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