Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

2 Bytes hinzugefügt ,  19:04, 11. Mär. 2015
Zeile 39: Zeile 39:
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (vgl. Hörnle 2009, S.92 und 94f.).
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (vgl. Hörnle 2009, S.92 und 94f.).


==Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs==
===Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs===


Eine Kritik an seinem Konzept des extra kodierten Feindstrafrechtes zur Abwehr von Gefahren und Beschädigungen von Rechtsgütern und zu erwartenden Normbrüchen lässt er nur insoweit zu, dass er sich gegen eine ''Verteufelung'' dessen verwahrt. Denn damit sei das Problem, "wie man mit den Individuen umgehen soll, die sich nicht unter eine bürgerliche Verfassung zwingen lassen", nicht zu lösen (Jakobs 2004, S.103 und vgl. Vormbaum 2009, S. VII).
Eine Kritik an seinem Konzept des extra kodierten Feindstrafrechtes zur Abwehr von Gefahren und Beschädigungen von Rechtsgütern und zu erwartenden Normbrüchen lässt er nur insoweit zu, dass er sich gegen eine ''Verteufelung'' dessen verwahrt. Denn damit sei das Problem, "wie man mit den Individuen umgehen soll, die sich nicht unter eine bürgerliche Verfassung zwingen lassen", nicht zu lösen (Jakobs 2004, S.103 und vgl. Vormbaum 2009, S. VII).
204

Bearbeitungen