Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII)
* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und unantastbarer Werte (vgl. Vormbaum 2009, S. XXVIII)


==Nationale Beispiele zum Feindstrafrecht==
==Nationale Beispiele zu einem Feindstrafrecht==


Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB (vgl. Jakobs 1985, S. 773). Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB (vgl. Vormbaum 2009, S. VIX) sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, Terrorismus oder organisierte Kriminalität eingeschlossen sind (vgl. Aponte 2004, S.131). Weiter der Anbau von Betäubungsmitteln (§§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG)(vgl. Jakobs 1985, S. 753 sowie die Kontaktsperre nach §§31 ff. EGGVG 2004, S.102).
Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB (vgl. Jakobs 1985, S. 773). Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB (vgl. Vormbaum 2009, S. VIX) sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, Terrorismus oder organisierte Kriminalität eingeschlossen sind (vgl. Aponte 2004, S.131). Weiter Teile der Betäubungsmittelgesetzgebung, wie die §§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG(vgl. Jakobs 1985, S. 753) sowie die Kontaktsperre nach den §§31 ff. EGGVG in der StPO (vgl. Jakobs 2004, S.102).


Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (Hörnle 2009, S.92 und 94f.).
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der [[Sicherungsverwahrung]], auch auf Heranwachsende und Jugendliche (Hörnle 2009, S.92 und 94f.).
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