Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

17 Bytes hinzugefügt ,  21:01, 8. Mär. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
==Allgemeines==
Der von Dr. [[Günther Jakobs]] 1985 in einem Aufsatz mit dem Titel  ''Kriminalisierung im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen''<ref>Günther Jakobs ''Kriminalisierung im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen'' In: ''Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft.'' Nummer 97, Heft 4, 1985, S. 751 bis 785</ref> eingeführte Begriff des '''Feindstrafrechts''' bezeichnet ein Recht anderer Art welches der [http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr] sowie [[Strafe|Abschreckung]] dient und bei dessen konsequenter Anwendung die Exkludierung von bestimmten Individuen oder Gruppen aus dem als Gegenpol zu verstehenden Bürgerstrafrecht voraussetzt.<ref name=Grundlage2/>
Der von Dr. [[Günther Jakobs]] 1985 in einem Aufsatz mit dem Titel  ''Kriminalisierung im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen''<ref>Günther Jakobs ''Kriminalisierung im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen'' In: ''Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft.'' Nummer 97, Heft 4, 1985, S. 751 bis 785</ref> eingeführte Begriff des '''Feindstrafrechts''' bezeichnet ein Recht anderer Art welches der [http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr] sowie [[Strafe|Abschreckung]] dient und bei dessen konsequenter Anwendung die Exkludierung von bestimmten Individuen oder Gruppen aus dem als Gegenpol zu verstehenden Bürgerstrafrecht voraussetzt.<ref name=Grundlage2/>


204

Bearbeitungen