Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

1.470 Bytes hinzugefügt ,  20:37, 8. Mär. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 22: Zeile 22:
Eine Kritik an seinem Konzept des extra kodierten Feindstrafrechtes zur Abwehr von Gefahren und Beschädigungen von Rechtsgütern und zu erwartenden Normbrüchen lässt er nur insoweit zu, dass er sich gegen eine ''Verteufelung'' dessen wehrt, da damit das Problem, "wie man mit den Individuen umgehen soll, die sich nicht unter eine bürgerliche Verfassung zwingen lassen", nicht zu lösen ist<ref>Günther Jakobs ''Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht'' In: ''Ritsumeikan Law Review.'' Nummer 21, 2004, S.103.</ref><ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VII.</ref>
Eine Kritik an seinem Konzept des extra kodierten Feindstrafrechtes zur Abwehr von Gefahren und Beschädigungen von Rechtsgütern und zu erwartenden Normbrüchen lässt er nur insoweit zu, dass er sich gegen eine ''Verteufelung'' dessen wehrt, da damit das Problem, "wie man mit den Individuen umgehen soll, die sich nicht unter eine bürgerliche Verfassung zwingen lassen", nicht zu lösen ist<ref>Günther Jakobs ''Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht'' In: ''Ritsumeikan Law Review.'' Nummer 21, 2004, S.103.</ref><ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VII.</ref>


==Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht==
==Kritik und Positionen zum Feindstrafrecht nach Jakobs==


Die Kritik am Konzept des Feindstrafrechts richtet sich zum Teil auch an die Doppeldeutigkeit der von Jakobs formulierten Ansichten<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien" In: Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.129ff.</ref>. So wird der Vorwurf erhoben, dass schon die Diminuierung von Bürgern zu Feinden und Unpersonen in einen Unrechtsstaat führen<ref>Albin Eser ''Schlussbetrachtungen'' In: ''Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende - Rückbesinnung und Ausblick.'' Hrsg. Eser/ Hassemer/ Burkhardt, C-H Beckverlag, 2000, S.137</ref>, wie in der ehemaligen DDR oder im Nationalsozialismus gesehen und nicht Symptom dafür ist. Das Konzept des Feindstrafrechts wird von einem Großteil des wissenschaftlich-rechtsphilosophischen Diskurses eher abgelehnt.
Die Kritik am Konzept des Feindstrafrechts richtet sich zum Teil an die Doppeldeutigkeit der von Jakobs formulierten Ansichten<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien" In: Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.129ff.</ref>. So wird weiter der Vorwurf erhoben, dass schon die Diminuierung von Bürgern zu Feinden und Unpersonen in einen Unrechtsstaat führen<ref>Albin Eser ''Schlussbetrachtungen'' In: ''Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende - Rückbesinnung und Ausblick.'' Hrsg. Eser/ Hassemer/ Burkhardt, C-H Beckverlag, 2000, S.137</ref>, wie in der ehemaligen DDR oder im Nationalsozialismus gesehen und nicht Symptom dafür ist. Das Konzept des Feindstrafrechts nach Jakobs wird von einem Großteil des wissenschaftlich-rechtsphilosophischen Diskurses aus folgenden Gründen eher abgelehnt:
* die martialische Terminologie
* die Unschärfe des Feind-Begriffs
* die deskriptive und präskriptive Ebene seiner Lehre
* die ihm unterstellte affirmative Haltung ohne konkrete Distanzierung
* die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und anderer unantastbarer Werte<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. XXVIII.</ref><ref>G.L. Morquet ''Feindstrafrecht-Eine kritische Analyse'' In: ''Strafrechtliche Abhandlungen''. Band 204, Duncker&Humblot Verlag, 2009, S.49ff.</ref>




gibt es Sichtweisen, dass das Feindstrafrecht, spätestens mit den Anschlägen des 11.Septembers in den USA Einzug in das deutsche sowie internationale Recht gefunden hat.<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien" In: Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.135.</ref>
gibt es Sichtweisen, dass das Feindstrafrecht, spätestens mit den Anschlägen des 11.Septembers in den USA Einzug in das deutsche sowie internationale Recht gefunden hat.<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien" In: Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.135.</ref>


==Merkmale des Feindstrafrechts==
==Beispiele zum Feindstrafrecht==


==Nationale Beispiele zum Feindstrafrecht==
Grundsätlich verortet Jakobs zahlreiche problematische Vorschriften im StGB<ref>Günther Jakobs ''Kriminalisierung im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen'' In: ''Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft.'' Nummer 97, Heft 4, 1985, S. 773</ref>. Auszugsweise die Bedeutensten: Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VIX.</ref> sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, Terrorismus oder organisierte Kriminalität eingeschlossen sind<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten" Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien'' In: ''Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft.'' Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.131.</ref>. Weiter der Anbau von Betäubungsmitteln (§§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG)<ref>Günther Jakobs ''Kriminalisierung im Vorfeld von Rechtsgutverletzungen'' In: ''Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft.'' Nummer 97, Heft 4, 1985, S. 753.</ref> und die Kontaktsperre nach §§31 ff. EGGVG<ref name=Grundlage2>Günther Jakobs ''Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht'' In: ''Ritsumeikan Law Review.'' Nummer 21, 2004, S.102.</ref>.
 
Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich nach Jakobs, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VIX.</ref> sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, Terrorismus oder organisierte Kriminalität eingeschlossen sind<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten" Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien'' In: ''Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft.'' Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.131.</ref>. Weiter der Anbau von Betäubungsmitteln (§§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG). Jakobs (1985: 753)
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der Sicherungsverwahrung, auch auf Heranwachsende und Jugendliche<ref>Tatjana Hörnle ''Deskriptive und normative Dimensionen des Begriffs "Feindstrafrecht"'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S.92 und 94f.</ref>
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der Sicherungsverwahrung, auch auf Heranwachsende und Jugendliche<ref>Tatjana Hörnle ''Deskriptive und normative Dimensionen des Begriffs "Feindstrafrecht"'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S.92 und 94f.</ref>


==Internationale Beispiele für das Feindstrafrechts==
==Internationale Beispiele für das Feindstrafrechts==


Die jüngere Gesetzgebung der westlichen Staaten wird treffend mit dem Begriff des Feindstrafrechts beschrieben<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VII.</ref>, so Manuel Cancio Melia.
Die jüngere Gesetzgebung der westlichen Staaten wird treffend mit dem Begriff des Feindstrafrechts beschrieben<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S.VII.</ref>, so Manuel Cancio Melia.


Giovanni Fiandaca
Giovanni Fiandaca


==Historisches==
== Kennzeichen des Feindstafrechts ==


#Weite Vorverlegung der Strafbarkeit bzw. Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat.
#Keine der Vorverlagerung proportionale Reduktion der Strafe bzw. Beibehaltung des Strafmaßes trotz Vorverlagerung.
#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung.
#Abbau prozessualer Garantien.<ref>Arndt Sinn ''Moderne Verbrechensverfolgung-auf dem Weg zu einem Feindstrafrecht?'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S.223.</ref>


==Historisches==






Während Jakobs das Feindstrafrecht erstens in außergewöhnlichen Gefährdungslagen für zulässig und zweitens die Voraussetzungen einer solchen Gefährdungslage spätestens seit dem 11. September 2001 auch empirisch für gegeben hält, hatte der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda (1966: 11), schon im Rahmen der Diskussion um die Notstandsgesetze in den 1960er Jahren festgestellt: „Gegen den Notstand muß Vorsorge getroffen werden; aber das darf nicht so geschehen, daß hierdurch die freiheitlich demokratische Grundordnung, deren Schutz alle Verteidigungsmaßnahmen dienen sollen, verloren geht. Sonst könnte der Rechtsstaat (...) vielleicht nach außen erfolgreich verteidigt werden, würde aber zugleich im Inneren tödlich getroffen werden und müßte so auch dann untergehen (...).“


== Kennzeichen des Feindstafrechts ==
<nowiki>Während Jakobs das Feindstrafrecht erstens in außergewöhnlichen Gefährdungslagen für zulässig und zweitens die Voraussetzungen einer solchen Gefährdungslage spätestens seit dem 11. September 2001 auch empirisch für gegeben hält, hatte der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda (1966: 11), schon im Rahmen der Diskussion um die Notstandsgesetze in den 1960er Jahren festgestellt: „Gegen den Notstand muß Vorsorge getroffen werden; aber das darf nicht so geschehen, daß hierdurch die freiheitlich demokratische Grundordnung, deren Schutz alle Verteidigungsmaßnahmen dienen sollen, verloren geht. Sonst könnte der Rechtsstaat (...) vielleicht nach außen erfolgreich verteidigt werden, würde aber zugleich im Inneren tödlich getroffen werden und müßte so auch dann untergehen (...).“</nowiki>
 
#Weite Vorverlegung der Strafbarkeit (Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat).
#Keine der Vorverlagerung proportionale Reduktion der Strafe bzw. Beibehaltung des Strafmaßes trotz Vorverlagerung.  
#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung.
#Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
204

Bearbeitungen