Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Nationale Beispiele zum Feindstrafrecht==
==Nationale Beispiele zum Feindstrafrecht==


Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich nach Jakobs, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VIX.</ref> sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, Terrorismus oder organisierte Kriminalität eingeschlossen sind<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten" Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien'' In: ''Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft.'' Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.131.</ref>.  
Pönalisierte Vorbereitungshandlungen im Privatbereich nach Jakobs, wie § 30 StGB und §§ 129, 129a, 267 Fall 1 StGB<ref>Thomas Vormbaum ''Einleitung: Das Feindstrafrecht und seine Kritik'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S. VIX.</ref> sowie der Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zu einer Bekämpfungsgesetzgebung, wobei etwa Wirtschaftskriminalität, Terrorismus oder organisierte Kriminalität eingeschlossen sind<ref>Alejandro Aponte ''Krieg und Feindstrafrecht - Überlegungen zum "effizienten" Feindstrafrecht anhand der Situation in Kolumbien'' In: ''Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft.'' Band 28, 3.Folge, Nomos Verlag, 2004, S.131.</ref>. Weiter der Anbau von Betäubungsmitteln (§§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG). Jakobs (1985: 753)
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der Sicherungsverwahrung, auch auf Heranwachsende und Jugendliche<ref>Tatjana Hörnle ''Deskriptive und normative Dimensionen des Begriffs "Feindstrafrecht"'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S.92 und 94f.</ref>
Weiter die Tendenz dazu ab dem Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP13/673/67368.html] in welchem die Anhebung der Straftatbestände bei sexuellem Missbrauch festgehalten sind sowie die Ausdehnung der Sicherungsverwahrung, auch auf Heranwachsende und Jugendliche<ref>Tatjana Hörnle ''Deskriptive und normative Dimensionen des Begriffs "Feindstrafrecht"'' In: ''Kritik des Feindstrafrechts. Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen.'' Band 9, Hrsg. Vormbaum u.M.v. Asholt, LIT Verlag, 2009, S.92 und 94f.</ref>


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