Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung. Beispiele: [[Wirtschaftskriminalität]], [[Terrorismus]], [[organisierte Kriminalität]] und auch [[Sexualdelikt]]e.
#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung. Beispiele: [[Wirtschaftskriminalität]], [[Terrorismus]], [[organisierte Kriminalität]] und auch [[Sexualdelikt]]e.
#Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)
#Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG)
In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - spreche der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern drohe er seinen Feinden.


==Literatur==
==Literatur==
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