Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem 11. September 2001 stand der Begriff des Feindstrafrechts im Mittelpunkt einer Kontroverse um die Bewahrung rechtsstaatlicher Garantien im Kampf gegen den Terrorismus. Die große Mehrheit der deutschsprachigen Strafrechtswissenschaftler, die sich an der Diskussion beteiligten, lehnten feindstrafrechtliche Regelungen strikt ab (vgl. Vormbaum 2009).  
Nach dem 11. September 2001 stand der Begriff des Feindstrafrechts im Mittelpunkt einer Kontroverse um die Bewahrung rechtsstaatlicher Garantien im Kampf gegen den Terrorismus. Die große Mehrheit der deutschsprachigen Strafrechtswissenschaftler, die sich an der Diskussion beteiligten, lehnten feindstrafrechtliche Regelungen strikt ab (vgl. Vormbaum 2009).  


Zu der von Günther Jakobs pronociert beantworteten Frage nach den zulässigen Mitteln rechtsstaatlicher Selbstverteidigung hatte der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda (1966: 11), festgestellt: „Gegen den Notstand muß Vorsorge getroffen werden; aber das darf nicht so geschehen, daß hierdurch die freiheitlich demokratische Grundordnung, deren Schutz alle Verteidigungsmaßnahmen dienen sollen, verloren geht. Sonst könnte der Rechtsstaat (...) vielleicht nach außen erfolgreich verteidigt werden, würde aber zugleich im Inneren tödlich getroffen werden und müßte so auch dann untergehen (...).“
Während Jakobs das Feindstrafrecht erstens in außergewöhnlichen Gefährdungslagen für zulässig und zweitens die Voraussetzungen einer solchen Gefährdungslage spätestens seit dem 11. September 2001 auch empirisch für gegeben hält, hatte der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda (1966: 11), schon im Rahmen der Diskussion um die Notstandsgesetze in den 1960er Jahren festgestellt: „Gegen den Notstand muß Vorsorge getroffen werden; aber das darf nicht so geschehen, daß hierdurch die freiheitlich demokratische Grundordnung, deren Schutz alle Verteidigungsmaßnahmen dienen sollen, verloren geht. Sonst könnte der Rechtsstaat (...) vielleicht nach außen erfolgreich verteidigt werden, würde aber zugleich im Inneren tödlich getroffen werden und müßte so auch dann untergehen (...).“


== Kennzeichen des Feindstafrechts ==
== Kennzeichen des Feindstafrechts ==
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