Feindstrafrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Feindstrafrecht''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] 1985 geprägt. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft".
Der Begriff '''Feindstrafrecht''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] 1985 geprägt. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft".


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