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Der Begriff '''Feindstrafrecht''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] 1985 geprägt. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft". | Der Begriff '''Feindstrafrecht''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] 1985 geprägt. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft". | ||
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