498
Bearbeitungen
Tiao (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Wird evtl. bearbeitet von Thomas H.''' Vgl. [[Subjektives Sicherheitsgefühl]] | |||
Der Begriff '''Feindstrafrecht''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] 1985 geprägt. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft". | Der Begriff '''Feindstrafrecht''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] 1985 geprägt. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft". | ||