1.480
Bearbeitungen
Kruwi (Diskussion | Beiträge) (wiki, diverse Kleinigkeiten) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Begriff des '''Feindstrafrechts''' wurde vom Strafrechtler Günther Jakobs | Der Begriff des '''Feindstrafrechts''' wurde vom Strafrechtler [[Günther Jakobs]] erstmals im Jahre 1985 ins Leben gerufen. Das Feindstrafrecht richtet sich im Gegensatz zum "klassischen" [[Strafrecht]] gegen die Feinde einer Gesellschaft und versucht diese durch präventive oder repressive Maßnahmen zu "neutralisieren", anstatt anhand von Besserungsmaßnahmen die Straftäter zu [[Resozialisierung|resozialisieren]] (weil der "Feind" Jakobs zufolge nicht als Person zu betrachten ist). Der Straftäter oder blosse potentielle Straftäter werden als Feinde des Staates bzw. Gesellschaft gesehen und dementsprechend "bekämpft". | ||
Laut Jakobs sind typische Kennzeichen des Feindstrafrechts: | Laut Jakobs sind typische Kennzeichen des Feindstrafrechts: | ||
#Weite Vorverlegung der Strafbarkeit (Wendung des Blicks von der geschehenen auf eine kommende Tat). Beispiel: Tatbestände der Bildung krimineller oder [[terroristische Vereinigung|terroristischer Vereinigungen]] (§§129, 129a StGB) oder des Anbaus von Betäubungsmitteln (§§30 Abs.1 Nr.1, 31 Abs.1 Nr.1 BtMG) | |||
#Keine der Vorverlagerung proportionale Reduktion der Strafe. | |||
#Übergang von der Strafrechtsgesetzgebung zur Bekämpfungsgesetzgebung. Beispiele: [[Wirtschaftskriminalität]], [[Terrorismus]], [[organisierte Kriminalität]] und auch [[Sexualdelikt]]e. | |||
#Abbau prozessualer Garantien. Beispiel: Kontaktsperre (§§31 ff. EGGVG) | |||
In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - spreche der Staat nicht mit seinen Bürgern, sondern drohe er seinen Feinden. | |||
In dieser Sprache - vorverlagernd, mit harter Strafe bekämpfend, prozessuale Garantien Einschränkend - | |||
==Literatur== | ==Literatur== | ||
*Günther Jakobs, Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar), in: Eser, | *Günther Jakobs, ''Das Selbstverständnis der Strafwissenschaft vor den Herausforderungen der Gegenwart (Kommentar)'', in: Albin Eser, Winfried Hassemer und Björn Burkhart (Hrsg.): '' Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende : Rückbesinnung und Ausblick'', Berlin 1999. | ||
==Links== | ==Links== |