Faisal bin Jaber gegen Bundesrepublik Deutschland

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Faisal bin Jaber u.a. gegen Bundesrepublik Deutschland ist ein Fall, der am 27.05.2015 vom Verwaltungsgericht Köln (Az. 3 K 5625/14) entschieden wurde. Bisher liegt nur eine Pressemitteilung des Gerichts</ref>Pressemitteilung des VG Köln vom 27.05.2015</ref> vor.

Ausgangspunkt

Die Kläger sind jemenitische Staatsangehöriger. Sie stammen aus der Region Hadramout im Osten des Jemen. Faisal bin Jaber hat bei einem Drohnenangriff am 29.August 2012 im Dorf Khashamir seinen Schwager Salim und seinen Neffen Walid verloren. Salim, ein Prediger, hatte sich zu diesem Zeitpunkt gerade mit Vertretern der Al-Quaida getroffen - "allerdings nicht aus Sympathie, sondern, weil die ihn sich nach einer kritischen Predigt vorknöpften. Vier Raketen schlugen ein. Augenzeugen, so steht es in der Klageschrift, bot sich "ein grausames Bild, da die Körper der Getöteten zerfetzt waren"[1].

fürchten selbst Opfer von Drohnenangriffen zu werden.