Faisal bin Jaber gegen Bundesrepublik Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Menschen in Faisals Gegend leben in "täglicher und fortdauernder Todesangst", weil sie fürchten selbst Opfer von Drohnenangriffen zu werden. "Männer im wehrfähigen Alter seien außerdem ständig in Gefahr Opfer von sogenannten "Signature Strikes" zu werden. Bei diesen Angriffen feuern die USA mit ihren Drohnen schon dann auf Menschen, wenn sie aufgrund ihres Alters, Geschlechts und wegen vermeintlich verdächtigen Verhaltens auffallen. Hunderte von Jemeniten sind durch Drohnenschläge ums Leben gekommen, wie viele genau, weiß niemand. Immer wieder sterben Zivilisten, die nichts mit a--Quaida zu tun haben."<ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-in-koeln-us-drohnenkrieg-darf-ueber-ramstein-laufen-1.2495841 Süddeutsche Zeitung vom 27.05.2015]</ref>.
Die Menschen in Faisals Gegend leben in "täglicher und fortdauernder Todesangst", weil sie fürchten selbst Opfer von Drohnenangriffen zu werden. "Männer im wehrfähigen Alter seien außerdem ständig in Gefahr Opfer von sogenannten "Signature Strikes" zu werden. Bei diesen Angriffen feuern die USA mit ihren Drohnen schon dann auf Menschen, wenn sie aufgrund ihres Alters, Geschlechts und wegen vermeintlich verdächtigen Verhaltens auffallen. Hunderte von Jemeniten sind durch Drohnenschläge ums Leben gekommen, wie viele genau, weiß niemand. Immer wieder sterben Zivilisten, die nichts mit a--Quaida zu tun haben."<ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-in-koeln-us-drohnenkrieg-darf-ueber-ramstein-laufen-1.2495841 Süddeutsche Zeitung vom 27.05.2015]</ref>.


fürchten selbst Opfer von Drohnenangriffen zu werden.
==Klagevorbringen==
Die Kläger beantragen, dass die Bundesregierung verpflichtet wird, den USA die Nutzung der Air Base Ramstein für Einsätze von Drohnen auf dem Gebiet der Republik Jemen zu untersagen. Die Kläger gehen davon aus, dass jedenfalls Daten für die Steuerung von Drohnen im Jemen in der Air Base Ramstein weitergeleitet und auch im Übrigen die Drogenangriffe von dieser Air Base aus unterstützt werden. Die Kläger halten die Drohnenangriffe im Jemen für völker- und menschenrechtswidrig und meinen, dass die Beklagte nach dem Grundgesetz sowie dem Völkerrecht verpflichtet sei, Gefährdungen für Leib und Leben, die vom deutschen Staatsgebiet ausgingen, zu unterbinden.
 
==Gerichtsentscheidung==
 


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />
1.005

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